Gebühren für Kontoführung und Internetzugang steuerlich absetzbar?
Tagchen.
Ich bin 36 Jahre, unverheiratet und habe Steuerklasse 1. Absetzen kann ich leider nicht sehr viel, darum interessiert es mich immer ganz besonders, was man alles steuerlich geltend machen kann. Von einer Freundin hörte ich, dass sie die Gebühren für die Kontoführung ihres Girokontos bei der Steuer angibt.
Wenn das wirklich geht, kann ich dann vielleicht auch die Kosten für meinen Internetanschluss als Werbungskosten einsetzen? Den Computer nutze ich zuhause auch manchmal, um mir die Arbeit zu erleichtern.
Außerdem erledige ich meine Bankgeschäfte fast alle von dort aus. Ich kann doch auch die Versicherungsbeiträge für mein Auto absetzen, obwohl ich das keineswegs beruflich nutze. We kann mir Tipps geben?
AW: Gebühren für Kontoführung und Internetzugang steuerlich absetzbar?
Ich mache neben der Arbeit ein Fernstudium an einer Fachschule, die Schule bestätigt und das wir einen PC und Internet benötigen...somit kann ich beides Absetzen und es wird auch anerkannt.
Nur um die Arbeit zu erleichtern wird das nichts, außer dein Arbeitgeber verlangt von dir, das du auch von zu Hause z.B. auf das Firmennetzwerk zugreifen mußt und bestätigt dir dies schriftlich.