Berufliche Tätigkeit trotz Erziehungsgeld in 2010
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Berufliche Tätigkeit trotz Erziehungsgeld in 2010
Hallo alle zusammen!
Meine Freundin erwartet im April 2010 ein Kind. Sie ist Lehrerin an einer Grundschule und würde auch gerne nach dem ersten halben Jahr wieder mit wenigen Stunden in den Beruf zurückgehen.
Meine Frage ist jetzt, wieviel sie verdienen darf, um trotzdem noch in den Genuss des vollen Erziehungsgeldes zu kommen. Oder wird das Erziehungsgeld in jedem Fall um die Einkünfte gekürzt?
Spielt mein Gehalt dabei auch noch eine Rolle?
Vielen Dank für Antworten
Oskar
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AW: Berufliche Tätigkeit trotz Erziehungsgeld in 2010
Das Erziehungsgeld wird in auf alle Fälle gekürzt!
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