Arbeitslosengeld bei Kündigung nach der Probezeit?
Mir erzählte letztens eine Freundin, dass man nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses beim Amt arbeitssuchend meldet.
Das ging aber in meinem Fall nicht, weil der Arbeitgeber entschieden hat, mich nach der Probezeit nicht weiter zu beschäftigen. Das hat er mir aber erst vorgestern mitgeteilt.
Die Probezeit endet am 31. Dezember 2009. Habe ich jetzt trotzdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
AW: Arbeitslosengeld bei Kündigung nach der Probezeit?
Die Frage ist ob du generell Anspruch auf Arbeitslosengeld hast... dafür musst du mehr als 3 Monate gearbeitet haben... hattest du davor schon eine Arbeit und hast du Ansprüche erworben auf Arbeitslosengeld ?
Wenn du generell Ansprüche hast, und konntest dem Amt vorher nicht melden das du Arbeitslos wirst... zahlen die auch.