Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung wegen Umzug?
Ich möchte im Februar zu meiner Freundin nach Baden-Würtemmberg umziehen und werde dort auch im März eine neue Stelle als Dachdecker antreten. Meine alte Stelle habe ich zum 31.12.2009 gekündigt, damit mir noch ein wenig Zeit für den Umzug und alles, was damit zusammenhängt, bleibt.
Wegen der zwei Monate, die ich nicht berufstätig bin, habe ich mich jetzt an mein Arbeitsamt gewandt. Das alte Arbeitsamt (Düsseldorf) sagte mir zu, die beiden Monate zu überbrücken, sind aber ab dem Umzug nicht mehr für mich zuständig.
Das neue Arbeitsamt (Stuttgart) ist zur Überbrückung nicht bereit....Gibt es keine einheitlichen Regelungen und was stimmt denn jetzt?
AW: Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung wegen Umzug?
Wenn du selbst kündigst hast du im Normalfall eine sperre von 3 Monaten.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel... angenommen du Ziehst von Berlin nach München weil du weißt deine Aktuelle Firma schließt in 4 Monaten... du aber in München sofort eine neue Stelle anfangen könntest... würden die das Unterstützen.
Aber dein Umzug zu deiner Freundin sowie die Überbrückungskosten der zwei Monate werden ganz sicher nicht bezahlt werden. Mit welcher Grundlage auch ? Du hast selber dafür Beigetragen das du Zwei Monate ohne Arbeit bist... was nicht Nötig gewesen wäre.