Leistung der KFZ-Haftpflicht nur bei Angabe von Unfallgründen?

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  1. Avatar von Shadow
    Shadow

    Standard Leistung der KFZ-Haftpflicht nur bei Angabe von Unfallgründen?

    Hallo,

    ich hatte vor zwei Wochen einen etwas dummen Unfall mit meinem Auto. Ich weiß auch nicht so ganz genau, wie es passiert ist, aber ich habe eine Hauswand beschädigt. Ich hatte alledings weder getrunken noch war ich sonst irgendwie in meiner Wahrnehmung eingeschränkt. Das ist auch von der Polizei alles überprüft worden.

    Meine Versicherung besteht jedoch darauf, dass ich jede Einzelheit mitteile, die zum Unfall geführt hat, bevor sie in Leistung geht. Ich kann ihnen aber leider auch nicht mehr sagen. Reicht die Feststellung der Polizeit nicht aus? Ich war zwar schuld, habe aber nicht grob fahrlässig gehandelt. Dann muss meine Versicherung doch zahlen, oder etwa nicht?

    Gruß,
    Shadow

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Idee AW: Leistung der KFZ-Haftpflicht nur bei Angabe von Unfallgründen?

    Zitat Zitat von Shadow
    Hallo,

    ich hatte vor zwei Wochen einen etwas dummen Unfall mit meinem Auto. Ich weiß auch nicht so ganz genau, wie es passiert ist, aber ich habe eine Hauswand beschädigt. Ich hatte alledings weder getrunken noch war ich sonst irgendwie in meiner Wahrnehmung eingeschränkt. Das ist auch von der Polizei alles überprüft worden.

    Meine Versicherung besteht jedoch darauf, dass ich jede Einzelheit mitteile, die zum Unfall geführt hat, bevor sie in Leistung geht. Ich kann ihnen aber leider auch nicht mehr sagen. Reicht die Feststellung der Polizeit nicht aus? Ich war zwar schuld, habe aber nicht grob fahrlässig gehandelt. Dann muss meine Versicherung doch zahlen, oder etwa nicht?

    Gruß,
    Shadow

    Hallo Shadow,

    wenn keine anderen Dinge Einflußnahme für diesen Unfall hatten, gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum die Versicherung nicht zahlen sollte.
    ( z.Bsp. das bewusste Führen eines nicht betriebssicheren KFZ)

    Das der Versicherer eine genaue Stellungnahme, bzw. Unfallschilderung von Ihne einfordert, ist ein ganz normaler Vorgang und wird auch bei jeder anderen Versicherung so gehandhabt. Dies hat nichts mit der Zahlungsbereitschaft Ihrer Versicherung zu tun.

    Also schildern Sie einfach kurz und knapp den Unfallhergang aus Ihrer Sicht. Sie brauchen dabei keine Romane schreiben!

    mfg
    mike

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