eigentlich möchte man an solche Dinge gar nicht denken aber trotzdem: Um im Todesfall des Partners den angesparten Kapital aus der Riesterrente zu erben, sollte der Partner ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen.
Kommt es dabei darauf an, ob die Verträge gleichzeitig abgeschlossen wurden? Oder geht es auch, wenn der noch lebende Partner sein Vertrag erst einige Jahre später abgeschlossen hat? Selbstverständlich noch vor dem Todesfall... ;-)
AW: Frage zum Erben des angesparten Riesterkapitals
Hallo Honzaa,
wichtig ist, dass ein Vertrag vorhanden ist. Wann dieser Abgeschlossen wurde ist nebensächlich. Vorsicht mit der Formulierung Partner, diese Regelung gilt nur für Ehegatten.
AW: Frage zum Erben des angesparten Riesterkapitals
Hallo,
stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, spielt der Vertragstyp keine Rolle. Auch der Zeitpunkt des Abschlusses spielt keine Rolle. Dann kann der Ehepartner das Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder in eine Rente umwandeln. Er kann es sich auch auszahlen lassen, muss aber die staatlichen Zuschüsse zurückgeben. Gibt es keinen Ehepartner, geht das angesparte Kapital an die Erben, die ebenfalls die staatliche Förderung erstatten müssen. Alternative: Kindergeldberechtigte Kinder können das Guthaben in eine Waisenrente umwandeln.