Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
Mein Bruttoverdienst beträgt ca. 42.000 Euro im Jahr und ich bin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nachdem die Leistungen dort, wie wahrscheinlich in jeder gesetzlichen Kasse, immer schlechter werden, könnte ich mir unter Umständen vorstellen, in eine private Krankenkasse zu wechseln.
Ich weiß jedoch gar nicht, ob das überhaupt möglich ist, wenn das Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ist es alleine mein Recht, für welche Krankenkasse ich mich entscheide?
AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
um dich privat versichern zu können musst du in 3 aufeinanderfolgenden jahren über der jahresarbeitsentgeltgrenze liegen!leider gottes hast du erst dann die möglichkeit dich privat zu versichern.
bis dahin besteht die möglichkeit einer anwartschaft(der beitrag zu deinem jetzigen alter und dein gesundheitszustand werden eingefroren)
bis dahin besteht die möglichkeit einer privaten zusatzversicherung als alternative zu gesetzlichen krankenversicherung.
wenn du fragen haben solltest kannst du dich natürlich gerne an mich wenden.
grüße
AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
Private Versicherung lohnt sich auf jeden Fall, so lange man so gut wie nie ernsthaft krank ist und man früh einsteigt.
Ich zahle bei der Privaten um mehr als die Hälfe weniger als bei der GKV.
AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
Hallo Roland_T,
damit zumindest einer Ihre Frage beantwortet. Sie können sich nicht privat versichern. Wie Sie aus der Teilantwort von Lautrer ersehen können, müssen Sie drei Jahre in Folge, und auch danach, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese beträgt dzt. in den alten Bun desländern 4.050€/Monat. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist bleibt Ihnen nur die GKV mit Zusatzversicherung um eine adäquate Absicherung zu haben.
AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
Hallo Roland,
zunächst einmal möchte ich Ihnen zu Ihrer Vorstellungskraft gratulieren. Nur wird Ihnen diese leider überhauptnichts nützen! Es sei denn, Sie können Ihren Arbeitgeber überzeugen Ihnen entsprechend mehr Gehalt zu zahlen.
Wie schon geschrieben wurde, müssen Sie heute nachweisen 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. ( früher nur 1Jahr)
Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV!
Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen "zwangsversichert" werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind!
Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 Euro ist für 2010 schon die nächste Erhöhung fällig auf 49.950 Euro, dies sind 4162,50 Euro monatl.! Haben Sie es also geschafft dieses Jahr den alten Wert zu wuppen, hat man schon dafür gesorgt, dass Sie dies im nächsten Jahr nicht schaffen und somit auch weiterhin in der GKV zwangsversichert bleiben. Wie lange dieser kranke Unsinn noch weiterbetrieben werden kann steht in den Sternen! Es lebe das Solidaritätsprinzip! Ist doch wirklich ein beruhigendes Gefühl, dass man mit fast 600 Euro monatl. GKV - Beitrag genauso schlechte Leistungen in Anspruch nehmen darf, wie der mit 50 Euro monatl. Beitrag!
Was der Lautrer schreibt ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings macht die Versicherung einer Anwartschaft nur dann Sinn, wenn ich absehen kann in naher Zukunft versicherungsfrei zu werden, oder es war und versicherungspflichtig werde und damit meine Gesundheitsdaten aufrecht erhalte.
Da Sie aber nun in der Situation sind sich auch weiterhin "solidarisch" verhalten zu müssen , ist der vorgeschlagene Abschluß von Ergänzungs / Zusatztarifen zur bestehenden GKV wirklich empfehlenswert. Zahnersatz und stationäre Leistungen zum Beispiel. Dies müssen Sie individuell entscheiden und Ihre eigenen Prioritäten setzen.
Was der Tiger schreibt ist natürlich wieder mal großer Käse oder er hat sich falsch ausgedrückt! Gerade wenn man ernsthaft erkrankt, ist eine private Krankenversicherung von Vorteil!!
Mann sollte hier nicht immer nur den Spareffekt in den Vordergrund stellen.
Ein letzter Punkt noch:
Ein kleiner Widerspruch von mir zum Folgeverdienst nach Erfüllung der 3 Jahre zur Versicherungspflichtgrenze.
Bin ich als Angestellter/ Arbeitnehmer privatversichert und würde im Folgejahr mit meinem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bin ich zwar wieder versicherungspflichtig in der GKV, es besteht jedoch die Möglichkeit mich einmalig von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um in der PKV zu bleiben! Dann ist allerdings eine Rückkehr in die GKV für die Zukunft auszuschließen. Der Befreiungsantrag muß jeweils bis zum 31. März des zutreffenden Jahres bei der GKV vorliegen.
Von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig vom Einkommen, sind auch Privat- krankenvollversicherte, die jeweils zum 01.01. des Jahres das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ein Befreiungsantrag ist in diesen Fällen nicht notwendig.
AW: Gesetzliche oder eher doch private Krankenversicherung?
Ich bin sehr froh, das ich diese Seite im Internet gefunden habe. Ich habe viele viele nützliche Informationen erhalten.
Vielen Dank, insbesondere an MikeSpezi