Änderung des Reparaturgutachtens durch die gegnerische Versicherung
Vor ca. drei Wochen hatte ich mit meinem Peugeot einen kleinen Unfall, d.h. mir ist an der Ampel jemand hinten drauf gefahren. Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde von einem unabhängigen Gutachter geschätzt und auf ca. 1300 Euro festgesetzt.
Die gegenerische Versicherung hat dieses Gutachten nicht akzeptiert und einen eigenen Gutachter damit beauftragt. Der hat nun festgestellt, dass die Reparatur durchaus günstiger ausfallen könnte, wenn ich das Auto in einer anderen, nicht Peugeot-Werkstatt reparieren lassen. Die Qualität der Ausführung sei die gleiche.
Muss ich mich diesem Gutachten beugen oder habe ich das Recht, mein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen?
AW: Änderung des Reparaturgutachtens durch die gegnerische Versicherung
Muss ich mich diesem Gutachten beugen oder habe ich das Recht, mein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen?
Als erstes: Wir streiten nunmehr seit 2 Jahren mit der DEVK (als gegnerische Haftpflichtversicherung) wegen unseres PKW-Schadens.
Auch da geht es um unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Reparaturkosten, Ausfallzeiten, Werkstattbindung usw. Und da geht es nicht um Millionen!
Sie können den Wagen reparieren lassen, wo Sie wollen. Trotzdem können Sie von der gegnerischen Versicherung die Erstattung des Stundensatzes einer Fachwerkstatt verlangen. Man kann auch das Geld nehmen und den Wagen nicht instandsetzen lasse. Ich will es jetzt nicht zu ausführlich machen, dafür ist das Feld zu kompliziert.
Aber: Das Ganze geht definitiv nicht ohne Anwalt! Aber selbst dann kann sich das noch lange hinziehen - wie bei uns.