Ferienjob ohne Steuer- und Sozialversicherungsbelastung
Guten Tag!
Ich bin 19 Jahre und möchte mich hier gerne zum Thema Ferienjob schlau machen (lassen). Ich habe schon während des ganzen Jahres 2009 Prospekte ausgetragen und in den Sommerferien auch für ein paar Wochen einen Minijob in einem Supermarkt gehabt.
Nun würde ich in den Weihnachtsferien wieder gerne arbeiten, habe aber Angst, dass ich dann mit meinem Gesamteinkommen für 2009 über dem Satz liege, der maßgeblich ist für die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Wer kann mir sagen, wie hoch dieser Satz genau ist?
AW: Ferienjob ohne Steuer- und Sozialversicherungsbelastung
Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist. Die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Arbeitsentgelt spielen dabei keine Rolle. Vorbeschäftigungen ab dem Beginn des Kalenderjahres werden dabei zusammengerechnet, wenn jeweils die Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind. Ergibt die Zusammenrechnung, dass die Zeitgrenze überschritten wird, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, es sei denn, es liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Schüler, die eine allgemeinbildende Schule (ohne Abendschule) besuchen und während der Ferien eine Beschäftigung ausüben, sind in der Arbeitslosenversicherung generell versicherungsfrei.