nicht das ich schon meinem Finanzlebensplanung völlig überfordern bin.
Aber ich brauche nun auch noch ganz dringend eine BU.
Mir wurde gesagt, und ich hab auch irgendwo gelesen das ich bei der BU drauf achten muss das keine abstrakte Verweisung drinne.
Desweiteren solle ich darauf achten das ich das was ich einzahle, auch wiederbekomme wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.
Gestern war nun aber die Debeka bei mir (zwecks Altersvorsorge & Bausparen, aber andres Thema...), und die sagten mir das es auf der Welt keine BU gibt wo man das Geld wiederbekommt. Das wäre völlig unlögisch, wie sonst sollen sich Versicherungen finanzieren?
Nun sagte mir aber gerade mein Chef das das völliger Käse ist, natürlich gibt es das....
Mittlerweile denk ich mir nur noch *Blubb?!?*
Durchsteigen tuh ich nirgends mehr...
Darum bitte ich Zwecks BU nun auch euch um Hilfe und hoffe Ihr könnt mir da auch raushelfen. Weil diese sollte ich auch noch dieses Jahr abschließen.
Desweiteren suche ich eine Rechtschutzversicherung. Ich denke in der heutigen Zeit ist sowas garkeine schlechte Idee....
hast Du richtig gemacht! Wenn Dich Leute zu einem Abschluß drängen, sollte man diesen eher mit Zurückhaltung begegnen! Egal von welcher Gesellschaft die Herren kommen.
Welchen Beruf erlernst Du eigentlich? Wie alt bist Du? Ich frage dies um Dich einer Risikogruppe zuordnen zu können.
Natürlich kannst Du Deine BAV zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, nur beteiligen muss er sich nicht. Auch kann er den Durchführungsweg und die Gesellschaft bestimmen. So kann es schon sein, dass Du , um Deine BU aufrecht zu erhalten, die Beiträge selbst weiterzahlen musst. Eine Umdeckelung zur nächsten Gesellschaft macht auch keinen Sinn, da man wieder älter und vielleicht auch nicht gesünder ist. Wenn ein Arbeitgeber nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, übernimmt er die Verträge auch in der Regel. Ist die Überweisung des Beitrags doch im Prinzip auch nichts anderes als bei der Abführung vermögenswirksamer Leistungen, und da muss der AG ja auch jede Bausparkasse anerkennen und Beiträge vom Gehalt abführen.
Warum eigentlich gleich 1000 Euro? Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung ( ca. 500-700 Euro) sind doch ausreichend + Option zur späteren Erhöhung auf das höhere Einkommen ohne erneute Prüfung.
Die Nürnberger sind nicht schlecht. Aber auch hier solltest Du prüfen, welche Bedingungen zu Grunde liegen.
mfg
mike
Hi, danke erstmal ^^
Zu mir:
- (noch) 22 Jahre alt
- IT-Systemelektroniker
- 720€ Brutto (1. Lehrjahr), etwa 580€ Netto
Es geht hier nicht um eine Betriebliche AV, sondern um eine Betriebliche BU!
Was die AV angeht muss ich aber auch was tun, aber nun erstmal die BU. Danach die AV (in die dann wohl meine VWL fließen werden) und Vermögenskiste (VWL). Möchte das ganze jetzt Schritt für Schritt hinter mich bringen. Nun läuft das ganze hin und her schob über fast nen Jahr, das macht mich solangsam fertig :-/ Da muss mal was passieren. Möchte mich nur nachher nicht ärgern müssen.
Ich habe deswegen 1000€ angesetzt, damit ich nachher erhöhen kann ohne erneute Prüfung. In der Regel ist es ja so das man bis 25% ohne erneute Prüfung erhöhen kann, darüber wird man erneut geprüft. Außerdem wäre es nicht schlecht, im Fall der Fälle, nen bissl mehr als weniger zu haben dachte ich mir.
bei dem von Ihnen geposteten Beitrag der Nürnberger interessiert mich vor allem welche Rahmenbedingungen angesetzt wurden, bzw. welches Endalter und welcher Faktor für Steuer und Soz.Vers., der Beitrag erscheint mir schon sehr niedrig.
Grundsätzlich sollten Sie die von Mike erwähnten Punkte berücksichtigen. D.h. auch bei einer betrieblichen BU handelt es sich um nichts anderes als eine BAV. Hier muss der AG zwar mitspielen, aber er bestimmt im Zweifelsfall wo und wie, gleiches gilt bei einem Arbeitsplatzwechsel.
Zum Thema Erhöhung: Ich kann hier nur für mein Unternehmen sprechen, wir erhöhen auf wunsch des VN innerhalb der ersten drei Jahre um max. 100% (ohne erneute Gesundheitsprüfung), danach unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Heirat, Nachwuchs usw..
Besser zuviel als zuwenig ist ja schön und gut, aber die Frage ist, ob ich auf rechtlicher Grundlage die gesamte Rente ausbezahlt bekomme, es gilt hier ein Bereicherungsverbot.
Grundsätzlich ist der Ansatz Ihres Maklers ja gut, haben Sie denn abgeklärt ob Ihr AG da mitmacht, oder ob er eine eigene Variante anbietet?
Ich hoffe ich habe Sie jetzt nicht noch weiter verwirrt. Bei Fragezeichen bitte melden.
bei dem von Ihnen geposteten Beitrag der Nürnberger interessiert mich vor allem welche Rahmenbedingungen angesetzt wurden, bzw. welches Endalter und welcher Faktor für Steuer und Soz.Vers., der Beitrag erscheint mir schon sehr niedrig.
Grundsätzlich sollten Sie die von Mike erwähnten Punkte berücksichtigen. D.h. auch bei einer betrieblichen BU handelt es sich um nichts anderes als eine BAV. Hier muss der AG zwar mitspielen, aber er bestimmt im Zweifelsfall wo und wie, gleiches gilt bei einem Arbeitsplatzwechsel.
Zum Thema Erhöhung: Ich kann hier nur für mein Unternehmen sprechen, wir erhöhen auf wunsch des VN innerhalb der ersten drei Jahre um max. 100% (ohne erneute Gesundheitsprüfung), danach unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Heirat, Nachwuchs usw..
Besser zuviel als zuwenig ist ja schön und gut, aber die Frage ist, ob ich auf rechtlicher Grundlage die gesamte Rente ausbezahlt bekomme, es gilt hier ein Bereicherungsverbot.
Grundsätzlich ist der Ansatz Ihres Maklers ja gut, haben Sie denn abgeklärt ob Ihr AG da mitmacht, oder ob er eine eigene Variante anbietet?
Ich hoffe ich habe Sie jetzt nicht noch weiter verwirrt. Bei Fragezeichen bitte melden.
Gruß, Chris
Also wenn ich den Arbeitgeber wechsel dann sollte schon der bestehende Vertrag weiter laufen. Ansonsten hätte ich ja wieder ne neuen Prüfung und nen neues, wohl teurerers Einstiegsalter. Und wer weiss welche WehWehchen ich dann schon habe... Ich hoffe ja keine, aber garantieren kann man das nicht.
Wenn ich mich z.B für 1000€ versichere, dann möchte ich natürlich auch die 1000€ bekommen sollte ich z.B zu 75% BU sein.
Der Makler arbeitet irgendwie mit meinem Betrieb, fast alle Mitarbeiter (~300) haben Versicherungen über Ihn bezogen. Er sollte also eigentlich wissen was die Firma "zulässt".
Das mit dem Faktor Steuer und Soz. Vers dürfen Sie mir aber erläutern ^^
Ich habe nach der Berechnung des Beitrages der BU gefragt, da mir für die Höhe der BU-Rente der Beitrag sehr, sehr niedrig erscheint. Hier gilt es zu klären bis wann der Schutz der Versicherung läuft.
Sollte "Ihr" Makler Ihnen nichts über die besondere Behandlung von BAV erklärt haben wirft das auf diesen kein besonders gutes Licht.
Beiträge zur BAV sind steuer- und sozialabgabenbefreit, d.h. Sie zahlen auf diese Beiträge keine Steuer, keine RV- keine KV-Beiträge usw..
Zur Verunsicherung setze ich noch eines drauf. Der Beitrag von 25 € erscheint in der Tat sehr niedrig. Durch die Entgeldumwandlung fließen bei deinem Einkommen ca. 36 € in den Vertrag. Hier sollte man wirklich das Endalter in der Versicherung hinterfragen.
Zur Debeka: Hier wurde Endalter 67 angegeben. Für mich völlig unsinnig. Bei entsprechender Behinderung kannst Du aus heutiger Sicht mit 63 in Rente gehen, also ist eine Versicherungsdauer bis zum 63. Lebensjahr sinnvoll.
Übrigens solltest Du die volle Rente nicht erst bei 75% Behinderung bekommen, sondern schon mit 51%. Überprüfen sollte man auch in wieweit die Versicherungsleistungen auch während der Ausbildung gezahlt werden. Es ist nicht unüblich, das Versicherungen erst nach abgeschlossener Ausbildung die volle Leistung erbringen.
also ich habe nach Deinen Angaben mal gerechnet.
Wie die Kollegen auf 100 Euro kommen , kann ich nicht nachvollziehen.
Gerd hat natürlich völlig recht. Endalter 67 ist unsinnig.
Dies ist auch nicht DEBKA üblich.
Ich halte es genau wie Gerd. Ich lege als Schlußleistungsalter das 63 Lebensjahr fest und als Versicherungsdauer das 60. Lebensjahr. In einzelnen Fällen natürlich auch abweichend, je nach Berufsbild.
Diese Variante bedeutet, dass alle eintretenden Fälle bis zum 60. Lebensjahr versichert sind und eine Leistung bis zum 63. Lebensjahr gezahlt würde. Wie Gerd bereits geschrieben hat, kann ich dann bereits vorzeitig in Rente gehen. Sollte eine Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr eintreten, kann man aus meiner Sicht die Zeit aus anderen Rücklagen überbrücken. Auch sind meine gesetzlichen Erwerbsminderungsansprüche zu diesem Zeitpunkt ja höher, als zu Beginn des Berufslebens. Man sollte hier auch immer im Auge behalten, dass es sich hier um reine Risikobeiträge handelt!
Noch ein Wort zur Höhe der BU-Rente. Wie PI112 bereits angemerkt hat, ist eine Höherversicherung als mein tatsächliches Einkommen darstellt durch den Gesetzgeber untersagt. Soll heißen, ich kann durch erwerbsgemindertes "Nichtstun" nicht mehr Geld zur Verfügung haben , als duch meine vorherige Erwerbstätigkeit.
Deshalb sind aus meiner Sicht 750 Euro mit der späteren Option zur Erhöhung ( PI112 hat dies bereits näher geschildert) völlig ausreichend.
Wird dieser Beitrag als BAV Entgeltumwandlung angelegt, beträgt Dein Eigenanteil nach Sozialversicherungsersparnis ca. 36 Euro!! Geringfügige Abweichung sind möglich!
Beteiligt sich nun Dein Arbeitgeber noch am Beitrag, wirds für Dich noch billiger.
Du siehst also, Dein Makler übt sich in Halbwahrheiten!
Die Ersparnis ist nämlich bei der Allianz, Debeka Pfefferminzia... etc. nicht anders als bei der Nürnberger.
Nur die festgeschriebenen Bedingungen können abweichen.
Mal wieder hab ich von Tag zu Tag weniger Lust auf das Thema. Und um so weiter ich mich informiere, umso mehr steh ich aufm Schlauch.
Endversicherungsalter 60 Jahre? Naja, ich weiss nicht ob ich 7 Jahre, also Rentenalter, überbrücken könnte. Am Ende gehen mir soviele Rücklagen dabei drauf das ich am Ende, in der Rente, nichts mehr habe. Ist dann doch auch nicht optimal oder?
Aber ob ich nun 750€ oder 1000€ nehme bleibt sich doch auch Wurscht, ist beides weit über meinem derzeitigem Gehalt (~570€ Netto). Nur wenn ich in der Ausbildung BU werden sollte. Dann müsste ich bei einer geringen BU Rente, ja 45 Jahre damit überbrücken bis zur Rente (in die ich ja während der BU dann wohl auch kaum was einzahlen werden könne.).
Was ich auch nicht verstehe warum es hier immer um eine BAV geht, laut meines Maklers geht es hierbei um eine Betriebliche BU. Denn Altervorsorge werde ich (vermutlich) spariert angehen (Betriebliche AV, private AV & Riester. Also 3x)
Erst einmal zum Endalter. Behinderte können mit 63 Jahren in Rente gehen, deshalb BU bis dahin.
Vom Staat (GRV) bekommst Du wahrscheinlich im Moment gar keine Rente, wenn jetzt etwas passieren sollte. Erst wenn Du 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, erwirbst Du dir einen Anspruch auf EM-Rente. Hierzu zählt natürlich auch deine Ausbildung.
Thema BAV: Es gibt keine betriebliche BU. Du kannst aber im Rahmen einer BAV eine Bu abschließen. Funktioniert genau so wie ein Altersvorsorgevertrag. Ob dieser Durchführugsweg sinnvoll ist, sei dahingestellt. Fakt ist, das es sich hier um einen Vertrag handelt, in den du nur einen Risikobeitrag einzahlst. Im Klartext, wenn du nicht BU wirst ist das eingezahlte Geld weg. Dazu gibt es Alternativen. Das muß aber jeder mit sich und seinem Geldbeutel ausmachen.
Deinen Makler solltest du mal auf den Zahn fühlen. Wenn er dir bei der BU schon nicht die Wahrheit sagt, wie steht es dann mit anderen Sachen?
ich hab jetzt 2 Angebote von der Nürnberger erhalten. Einmal "normale" Selbständige BU, und einmal mit Invest.
Beider werden monatlich em Endeffekt noch günstiger sein, da diese als Betriebliche BU eingesetzt werden. Die ohne Invest liegt dann etwa bei 25€, bei der anderen bin ich mir gerade nicht sicher.
Desweiteren könnte ich dort auch direkt die VL reinfließen lassen, was das ganze nochmal günstiger lassen werden würde.
Die Invest ist natürlich interessant weils gleichzeitig auch noch ne kleine Anlage fürs Alter wäre.
Was haltet Ihr davon, bin ich da nun endlich auf dem richtigen Weg :-D
Für mich sieht das eigentlich ganz gut aus. Und meinem Makler glaub ich eigentlich auch bei der Empfehlung.
nach Ihren bisherigen Angaben sollten die beiden Angebote der Anlass sein diesen Makler endgültig in den Wind zu schießen.
Die Gründe:
- Falsche Einstufung Ihres Berufes. Sie haben geschrieben Sie seien IT-Systemelektroniker, die Angebote sind für einen Industriekaufmann. Hier sprechen wir von gänzlich unterschiedlichen Berufsgruppen.
- Die angebotene Gesellschaft ist laut allen vorliegenden Tests nicht die bestmögliche. Jedenfalls für den VN, wie es auf Courtageseite aussieht steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Sie sind ja zumindest schon soweit, dass Sie wissen etwas machen zu müssen. Die Höhe der BU-Rente ist für Ihre dzt. Situation m.E. immernoch zu hoch, d.h. Sie zahlen zuviel Beiträge.
Meine Empfehlung: Nehmen Sie eines der einschlägigen "Test"-Magazine (Focus Money, Stiftung Warentest, Capital usw.) suchen Sie sich eine der drei besten Gesellschaften heraus. Gehen Sie zu einem Ansprechpartner vor Ort. Schließen Sie eine BU-Rente ab die auch Summenmäßig zu Ihrer dzt. Einkommenssituation passt. Erhöhen Sie diese nach Ende Ihrer Ausbildung.
Demm rein rechtlich ist es fraglich, ob eine BU die wissentlich viel zu hoch abgeschlossen wurde im Falle einer BU überhaupt zahlen muss (vorvertragliche Anzeigepflicht).
nach Ihren bisherigen Angaben sollten die beiden Angebote der Anlass sein diesen Makler endgültig in den Wind zu schießen.
Die Gründe:
- Falsche Einstufung Ihres Berufes. Sie haben geschrieben Sie seien IT-Systemelektroniker, die Angebote sind für einen Industriekaufmann. Hier sprechen wir von gänzlich unterschiedlichen Berufsgruppen.
- Die angebotene Gesellschaft ist laut allen vorliegenden Tests nicht die bestmögliche. Jedenfalls für den VN, wie es auf Courtageseite aussieht steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Sie sind ja zumindest schon soweit, dass Sie wissen etwas machen zu müssen. Die Höhe der BU-Rente ist für Ihre dzt. Situation m.E. immernoch zu hoch, d.h. Sie zahlen zuviel Beiträge.
Meine Empfehlung: Nehmen Sie eines der einschlägigen "Test"-Magazine (Focus Money, Stiftung Warentest, Capital usw.) suchen Sie sich eine der drei besten Gesellschaften heraus. Gehen Sie zu einem Ansprechpartner vor Ort. Schließen Sie eine BU-Rente ab die auch Summenmäßig zu Ihrer dzt. Einkommenssituation passt. Erhöhen Sie diese nach Ende Ihrer Ausbildung.
Demm rein rechtlich ist es fraglich, ob eine BU die wissentlich viel zu hoch abgeschlossen wurde im Falle einer BU überhaupt zahlen muss (vorvertragliche Anzeigepflicht).
Gruß, Chris
Hi,
das mit der Berufgsbezeichnung hätte ich dazu sagen sollen. Mein Makler würde noch eine passende raussuchen da direkt mein Beruf doch nicht gelistet ist. Er teilte mir aber mit dass ich sehr warscheinlich in Klasse 1 eingestuft werde.
Stiftung Warentest lese ich regelmäßig, daher dachte ich eigentlich auch das die Nürnberge recht solide ist.
Über die Einstufung kann man sich streiten. Im Normalfall landen IT-Systemelektroniker in der Klasse 2. Es ist ein völlig normaler Beruf, der auch überall gelistet ist. Fakt ist, das der Beitrag hier in etwa doppelt so hoch ist. Was dein Nürnberger macht ist ganz klar Betrug. Weiterhin immer noch BU bis 67 Jahre. Was soll das. Es macht den Tarif extra teuer, ebenso die unsinnige Rente von 1000 € im Monat. Hier muß man leider sagen, das er nur auf seinen Verdienst aus ist. Schmeiße ihn raus.
Eigentlich ist dem was Gerd und PI112 zuletzt geschrieben haben nichts hinzuzufügen.
Aber ich finde es immer wieder bedauerlich, dass ich 1. erneut bestätigt werde, dass der Herr Makler hier Äpfel mit Birnen vergleicht und dass es 2. immer noch derartige gewissenlose Vertreter in dieser Branche gibt. Beruf nicht gelistet! Wenn ich solch einen Schwachsinn schon höre!!!
Du unterschreibst eine Beratungsdokumentation in der Falschangaben stehen und zahlst dann für eine Versicherung zwar weniger Geld, hast aber mit größter Wahrscheinlichkeit dann keine Leistungserwartungen. Beweise mal später, wer hier Falschangaben gemacht hat.
Man kann hier auch der Nürnberger Versicherung keinen Vorwurf machen. Die Gesellschaft für sich ist schon in Ordnung. Lediglich der Makler, der sie hier vertritt gehört einbetoniert!
Auch bei uns wird dieser Beruf nach C /3 eingestuft.
Übrigens finde ich die Beispielberechnung, die ich weiter oben gemacht habe sehr gut und bedarfsgerecht. Nur so würde ich es machen, natürlich auch bei einer anderen Gesellschaft als bei der Debeka.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Zeitschrift Focus -Money Ausgabe 24 / 2010. Bewertet wurden die BU -Renten. Testsieger Allianz gefolgt von WWK, LV 1871, Debeka, ...... , fast alle im gleichen Spektrum.
Platz 1-3 belegen 9 Versicherer.
Dies nützt nur alles nichts, wenn ein profitgieriger Makler zwar eine dieser Gesellschaften anbietet, aber völlig falsche Vertragsbestandteile zu Grunde legt! So passiert es eben schon, dass "sehr gut" trotzdem " sehr schlecht" sein kann!!
Ich würde auch niemals das Einbinden zusätzlicher Vertragsparameter, die ursächlich gar nichts mit der BU zu tun haben, empfehlen. ( Invest )
Die reine BU ist klar und übersichtlich, mehr braucht man nicht in diesem Vertrag. Für alle anderen Sachen gibts andere Möglichkeiten.
Also Anon, Du solltest jetzt wirklich mal auf uns hören und dem Makler klar aufzeigen was Sache ist.
ich möchte Dich zur Abwechslung mal in Deinem Vorhaben bestärken.
1. So weit ich weiß, ist die Nürnberger einer der wenigen, evtl. auch die einzige, die eine reine BU auch als BAV (von Dir betriebliche BU genannt) am Markt anbietet. Dies ist dann der Tarif IBU (Investment Berufsunfähigkeitsvers.)
Tipp: Schau bitte, dass Du den Tarif "IBU - Comfort" (IBUC) erhältst.
2. Die Nürnberger, wie auch viele andere Versicherer, versichert Hausfrauen-/ männer, Azubi's und Studenten unabhängig von ihrem Einkommen mit einer Jahresrente bis zu € 12.000. Dies macht durch aus Sinn, da diese Zielgruppen nur wenig bis gar kein Einkommen erzielen.
Tipp: Bei der Nürnberger kannst Du max. 80% deines Netto-Einkommens absichern. Nach Abschluss deiner Ausbildung steht Dir eine Nachversicherungsoption zur Verfügung um deine BU-Rente anzupassen.
Deine jetzigen € 1000 BU-Rente wären 80% von € 1250 Nettolohn nach deiner Ausbildung. Solltest Du mehr verdienen, ist es evtl. ratsam die BU-Rente nach oben anzupassen.
3. Du hast einen Versicherungsmakler als Vermittler; mit erheblichen Vorteilen für Dich!
NUR der Versicherungsmakler haftet mit seinem letzten Hemd für die Beratung
NUR der Versicherungsmakler haftet mit seinem letzten Hemd für die Produktempfehlung
NUR der Versicherungsmakler wird von der europäischen und deutschen Rechtssprechung immer mehr zum BEST ADVICE (Bester Rat oder Bestes Produkt für den Kunden) gezwungen
NUR der Versicherungsmakler hat vor Gericht die sog. Beweislastumkehr (der Makler muss beweisen, dass er vor Jahren richtig beraten und vermittelt hat, nicht der Kläger)
Fazit: Du bekommst durch die Beratung & Vermittlung von einem Versicherungsmakler eine lebenslange Garantie auf Dein Versicherungsprodukt! Im Falle Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer BAV mit vielen Vorteilen aber auch einigen erheblichen Nachteilen, kein schlechtes Geschäft, oder?
Tipp: Dein Makler wird eine Beratungsdokumentation anfertigen um seine eigene Haftung ein bisschen zu begrenzen. Das ist vollkommen legitim, und wird schon seit Jahrzehnten so praktiziert, gilt doch das Protokoll als einziger Beweis für eine ordnungsgemäße und kundenorientierte Beratung. Übrigens müssen seit 2007 alle Berater, auch Versicherungsvertreter Protokolle anfertigen. Natürlich haben diese keine so umfassende und lebenslange Haftung gegenüber ihren Kunden wie der Versicherungsmakler. Bitte achte darauf, dass alle Punkte im Beratungsprotokoll auch in der Beratung angesprochen wurden. Falls Du unsicher bist kannst Du gerne mit mir Rücksprache halten.
Auf einen "Verzicht auf Dokumentation oder Beratung" sowie der Vermerk "Kunde wünscht ausdrücklich dieses Produkt" solltest Du Dich nicht einlassen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.
Viele Grüße
Alexander Irmscher Ihr gesellschaftsunabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler vom Bodensee
Nur mal zur Klarstellung. Niemand hat hier etwas gegen ein BU gesagt und erst recht nicht gegen eine BU als BAV. Die Nürnberger ist übrigens nicht die einzige Versicherung die das anbietet, auch wenn sie sich vielleicht damit schmückt. Hier geht es einzig und allein um die unseriöse Arbeitsweise des Maklers. 1. Falscher Beruf
2. die Behauptung eine betriebliche Bu ist keine BAV
3. die völlig unnötige, weil teure, Laufzeit bis 67
4. die im Moment zu hohe Rente, die im Zweifelsfall nicht gezahlt wird.
Solchen Leuten sollte man das Handwerk legen.
Damit sollten sie sich vielleicht auseinandersetzen. Das Beratungsprotokoll ist erstens gesetzlich vorgeschrieben und kein guter Wille des Maklers. Hilft im Ernstfall aber gar nichts, wenn man die Falschberatung nicht merkt.
ich möchte Dich zur Abwechslung mal in Deinem Vorhaben bestärken.
Keiner der hier Beteiligten hat auch nur ansatzweise dem Fragesteller abgeraten eine BU abzuschließen! Auch nicht bei welcher Gesellschaft!
Sollten Sie sich vielleicht nicht der Mühe unterzogen haben, sich diesen Beitrag umfänglich zu Gemüte zu führen?
Zitat von IRMSCHER FINANZ
1. So weit ich weiß, ist die Nürnberger einer der wenigen, evtl. auch die einzige, die eine reine BU auch als BAV (von Dir betriebliche BU genannt) am Markt anbietet. Dies ist dann der Tarif IBU (Investment Berufsunfähigkeitsvers.)
Nun diese Aussage zeigt mir, dass Sie leider relativ wenig wissen. Diese Aussage ist genauso unsinnig, wie sie auch haaresträubend falsch ist!
Vielleicht ist Ihre unabhängige Produktpalette doch eher begrenzt, so dass Sie es nicht besser wissen können? Die "reine" BU als BAV anzulegen ist beinahe über jeden Versicherer Deutschlands möglich. Entscheidend ist doch, was der Arbeitgeber zuläßt.
Hier ging es auch nicht um die Qualität der Nürnberger Versicherung, die zweifelos außer Verdacht steht schlechte Produkte zu vertreiben, sondern um einen Makler der hier mit gefährlichen Halbwissen auf die Menschheit losgelassen wird! Weiß er um seine falschen Aussagen, umso schlimmer!
Zitat von IRMSCHER FINANZ
.......... eine Nachversicherungsoption zur Verfügung um deine BU-Rente anzupassen.
Deine jetzigen € 1000 BU-Rente wären 80% von € 1250 Nettolohn nach deiner Ausbildung. Solltest Du mehr verdienen, ist es evtl. ratsam die BU-Rente nach oben anzupassen.
Nun, auch diese Option kann man bei fast allen Anbietern einbeziehen. Insofern ist dies keine Besonderheit, die die Nürnberger besser darstellen könnte, als andere Versicherer.
Zitat von IRMSCHER FINANZ
3. Du hast einen Versicherungsmakler als Vermittler; mit erheblichen Vorteilen für Dich!
NUR der Versicherungsmakler haftet mit seinem letzten Hemd für die Beratung
NUR der Versicherungsmakler haftet mit seinem letzten Hemd für die Produktempfehlung
NUR der Versicherungsmakler wird von der europäischen und deutschen Rechtssprechung immer mehr zum BEST ADVICE (Bester Rat oder Bestes Produkt für den Kunden) gezwungen
NUR der Versicherungsmakler hat vor Gericht die sog. Beweislastumkehr (der Makler muss beweisen, dass er vor Jahren richtig beraten und vermittelt hat, nicht der Kläger)
Diese heldenhafte Aussage treibt mir nun wirklich die Tränen in die Augen.
Die Haftungsgrundlage macht für den Kunden heute keinerlei Unterschied. Völlig egal ob die Beratungsdokumetation von einem Makler oder einem Ausschließlichkeitsvermittler erfolgt ist. Für letzteren haftet nämlich vollumfänglich die Gesellschaft, für die er arbeitet. Dass dies sichergestellt ist, wurde im Rahmen der EU - Richtlinien von allen Anbietern umgesetzt.
Das Sie selbst " mit dem letzten Hemd" haften, liegt in der Natur der Sache! Dies ist der Preis für Ihre sogenannte "Unabhängikeit", die sich in der Tat vom Auschließlichkeitsvermittler unterscheidet. Soll heißen, bauen Sie Bockmist sind Sie persönlich in Haftung, der Angestellte wird wahrscheinlich entlassen und die Gesellschaft muss dafür gerade stehen.
Was ich damit sagen will ist, dass es wahrscheinlich gleichermaßen viele seriöse Makler wie Ausschließlichkeitsvermittler gibt und umgekehrt.
Ich hoffe, dass die schwarzen Schafe zunehmend vom Markt verschwinden. Dies hilft der ganzen Branche, deren Ruf ohnehin schon nach Besserung lechzt.
eine kleine Bitte habe ich an Sie:
Lesen Sie meine Einträge etwas genauer bevor Sie drauflos schreiben. Sonst wird das Ganze hier schnell unübersichtlich und hilft niemanden mehr.
Kurz zu Ihren Punkten:
1. Falscher Beruf:
So wie ich das gesehen habe, liegt dem Kunden noch kein endgültiger Vertrag vor. Außerdem musste der Versicherungsmakler die Berufseinstufung mit der Nürnberger erst abklären. Bei der Vielzahl an Gesellschaften und Tarifen am Markt, ist das verständlich.
2. Behauptung ein betriebliche BU keine BAV:
Solche Aussagen liegen im Haftungsbereich des Versicherungsmaklers und machen ihn schadensersatzpflichtig (evtl. Falschberatung) gegenüber dem Kunden. Von daher kein Problem für den Kunden.
3. die völlig unnötige, weil teure, Laufzeit bis 67:
Warum nicht? Jeder muss bis 67 arbeiten. Ob es in 30 Jahren noch Ausnahmen für bestimmte Zielgruppen gibt, weiß doch heute niemand. Eine spätere Verlängerung der BU ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und neuen, teureren Eintrittsalter des Kunden möglich.
4. die im Moment zu hohe Rente, die im Zweifelsfall nicht gezahlt wird.
Diese Frage habe ich schon oben beantwortet. Nochmal: die Nürnberger versichert Hausfrauen-/ männer, Studenten, Azubi's mit € 12.000 Jahresrente (das sind € 1000 Rente monatlich) ab. Also wieder kein Problem.
Gerd schreibt:
"... Das Beratungsprotokoll ist erstens gesetzlich vorgeschrieben und kein guter Wille des Maklers. Hilft im Ernstfall aber gar nichts, wenn man die Falschberatung nicht merkt."
Antwort:
1. Es hat niemand was von einem guten Wille des Maklers geschrieben
2. Falschberatung bemerkt man immer dann, wenn ein Schaden beim Kunden aufgetreten ist. Dafür haftet der Versicherungsmakler ein Leben lang. Bitte lesen mein vorangegangen Eintrag unter Punkt 3.) noch einmal durch. Sie sehen, der Kunde steht auf der sicheren Seite bei einem Versicherungsmakler, weil der Versicherungsmakler rechtlich im Lager des Kunden tätig ist und keine Versicherung vertritt.
Beste Grüße
Alexander Irmscher Ihr gesellschaftsunabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler vom Bodensee
Wikipedia Zitat:
"Der Makler, auch als Broker bezeichnet, ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber."