Guten Abend, ich habe vor mich in naher Zukunft von meinem Mann zu trennen. Wir haben vor 7 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. Finanziert wurde dieser Bau durch zwei Kredite unserer Bank. Wir sind beide gleichberechtigte Partner und die Kredite sowie der Grundbucheintrag laufen auf uns beide. Keiner von uns beiden könnte alleine das Haus weiter halten. Nun zu meinen Fragen:
Was passiert mit dem Kredit wenn wir uns trennen. Müssen wir diesen weiterbezahlen obwohl ja dann die Bank das Haus und das Grundstück hat?
Wäre es sinnvoller zu versuchen das Haus zu verkaufen?
Sollen wir evtl. beim Gespräch mit der Bank einen Rechtsanwalt mit hinzuziehen?
Wie lange in etwa müssen wir den Kredit bezahlen, wenn wir uns getrennt haben. Gibt es da einen gewissen Zeitraum oder hängt das davon ab, ob die Bank das Haus verkaufen kann?
Wenn wir weiterhin den Kredit bezahlen müssen, wie sollen wir dann bei der Trennung jeder eine eigene Wohnung finanzieren?
Sollen wir uns schon vor dem Termin mit der Bank eine Wohnung suchen? Oder ist das nicht legal, wenn man der Bank dann mitteilt, das wir uns trennen und auch schon jeder eine Wohnung hat?
Wie lange müssen wir die Grundsteuer bezahlen? Hängt das davon ab, ob wir noch im Haus wohnen?
Wie bald sollten wir die Versicherung für das Haus kündigen?
Wie lange müssen wir die Kosten für das Haus, z.B. Müllabfuhr, Abfallgebührenbescheid, Wasserzins, Grundsteuer bezahlen? Was muß ich tun, damit ich diese Belastungen so schnell wie möglich nicht mehr habe?
Da wir noch die Eigenheimzulage bekommen, würde es mich interessieren, ob wir die dann in dem Jahr, wo wir uns trennen ganz zurückzahlen müssen oder nur anteilig?
Wir sind beide berufstätig. Mein Mann voll und ich halbtags, wobei ich noch eine Rente erhalte. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn diese Fragen beschäftigen mich doch sehr.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
MThiemann
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MThiemann
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AW: Scheidung! Verschiedene Fragen!
Hallo Marie,
das ist etwas komplizierter bei Ihnen und grundsätzlich empfehle ich Ihnen dringend ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Bank. Nun zu Ihren Fragen:
Wenn Sie sich trennen bleiben Sie weiterhin Eigentümer des Hauses und auch Darlehnsnehmer. Die Bank wird sich darum nur dann kümmern, wenn Sie mit mindestens zwei Raten im Rückstand sind. Also müssen Sie die Raten auch weiterhin an die Bank zahlen. Unabhängig davon, ob Sie noch im Haus wohnen.
Sie sollten auf jeden Fall selbst versuchen das Haus zu verkaufen oder gegebenenfalls zu vermieten. Wobei aus meiner Sicht der Verkauf vor dem Hintergrund der Trennung zu favorisieren ist. Warten Sie auf keinen Fall, bis Ihre Bank aufgrund von Rückständen eine Zwangsversteigerung veranlaßt. Das wird für Sie nur unnötig teuer und eventuell wird bei einer Versteigerung nur ein Preis erzielt, der nicht ausreicht um Ihre Darlehen vollständig zu tilgen.
Für das Gespräch mit Ihrer Bank ist ein Rechtsanwalt nicht unbedingt erforderlich.
Den Kredit müssen Sie weiterhin bedienen, solange Sie noch Eigentümer des Hauses sind und der Kredit noch besteht. erst nach einem Verkauf und einer Ablösung der Darlehen entfallen die Monatsraten.
Ihre getrennten Wohnungen werden Sie wohl zusätzlich aus Ihrem Einkommen mieten und bezahlen müssen.
Grundsteuer und alle anderen anfallenden Nebenkosten zahlen Sie solange Sie noch Eigentümer sind.
Die Versicherung können Sie überhaupt nicht kündigen! Das Haus muss versichert bleiben und die Versicherung geht bei Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über. Der kann diese dann kündigen (Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel)!
Bezüglich der Eigenheimzulage empfehle ich Ihnen bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine rechtssichere Auskunft einzuholen.
Guten Tag Herr Thiemann,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Da scheint wohl keine leichte Sache auf uns zuzukommen. Nun gut, da müssen wir nun mal durch.
Nochmals herzlichen Dank.