Abschreibung Zinsaufwand Darlehen

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  1. Avatar von ThomasD
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    Standard Abschreibung Zinsaufwand Darlehen

    Hallo zusammen,

    möchte mich erstmal vorstellen. Mein Name ist Thomas bin 28 Jahre alt und ich komme aus Süddeutschland.
    Mich beschäftigt seit geraumer Zeit das Thema Immobilien. Und hätte bzgl. Abschreibung ein paar Fragen. Eventuell hat mir der ein oder andere einen Tip.
    Folgende Situation: Ich bin im Besitz einer Eigentumswohnung welche ich momentan finanziere. Aufgrund von Nachwuchs würde ich gern in geraumer Zeit in etwas größeres umziehen. Angedacht ist hier ein kleines Reihenhaus.
    Meine Frage lautet jetzt:
    Ich beleihe meine Wohnung mit Betrag X, paralell wird diese vermietet. Kann ich den Zinsaufwand der hierfür anfällt direkt in meiner Steuererklärung für das vermietete Objekt geltend machen?

    Vielen Dank
    Thomas

  2. Avatar von PI112
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    Standard AW: Abschreibung Zinsaufwand Darlehen

    Hallo Thomas,

    Sie können sowohl die Kosten für die Finanzierung (Zinsen) als auch Instandhaltungskosten sowie Abschreibung für die Wohnung (meist 2%) absetzen. Allerdings müssen Sie Ihre Mieteinnahmen hier als Einkommen gegenrechnen. Als Beispiel:
    Zinsen: 4.000€ p.a.
    Instandhaltung: 500€
    Abschreibung: 1500€ p.a.
    Mieteinnahmen: 4.800€ p.a.

    Sie können in diesem Fall 1.200€ von der Steuer absetzen.
    Ich rate Ihnen aber zumindest im ersten Jahr einen Steuerberater hinzu zu ziehen.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von ThomasD
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    Standard AW: Abschreibung Zinsaufwand Darlehen

    Servus,

    erstmal danke für Ihre Antwort.
    Dazu hätte ich jetzt noch eine weiter Frage: Die Wohnung hat jetzt noch eine Restschuld von 20.000€ so ca. Der Zinsaufwand hierfür ist ja relativ gering.
    Nehmen wir mal an, ich würde die Wohnung erneut mit 100.000€beleihen. Könnte ich diese Zinsen ansetzen oder macht das da Finanzamt nicht mit?

    Gruß

  4. Avatar von PI112
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    Standard AW: Abschreibung Zinsaufwand Darlehen

    Im Normalfall sollte es kein Problem darstellen, bei uns jedenfalls hat das FA keine Probleme gemacht. Allerdings sollte auch hier der Rat eines Steuer(vermeidungs)beraters eingeholt werden.

    Gruß, Chris

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