Anspruch auf Beratung der Rechtsschutzversicherung
Hallo Finanz Forum,
seit sieben Jahren bezahle ich jetzt schon brav meine Rechtsschutzversicherung und habe sie bis jetzt noch nie in Anspruch genommen. Durch einen blöden Streit mit meinem Nachbarn bin ich nun in der Situation, sie eventuell zu benötigen.
Ein Bekannter erzählte mir, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Vertretung nur dann übernimmt, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht. Das weiß ich natürlich nicht im Voraus. Habe ich unabhängig davon denn nicht in jedem Fall das Recht auf ein kostenloses Beratungsgespräch?
AW: Anspruch auf Beratung der Rechtsschutzversicherung
Lieber Herr Keller,
ist Ihr Nachbar Anwalt oder Versicherungsexperte? Wenn nicht, gehen Sie auch zu Ihm wenn Ihr Auto repariert werden muss obwohl er kein Kfz-Mechaniker ist?
Gewissheit haben Sie, wenn Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden und dort den Fall schildern. Hier bekommen Sie die Auskunft ob Deckung besteht und in wie weit Kosten übernommen werden.