Freie Wahl des Rechtsanwaltes bei Rechtsschutzversicherung
Vor gut zwei Monaten habe ich eine große Auseinandersetzung mit meinem Vermieter gehabt, was nicht zum ersten Mal passiert ist.
Ich würde mich sicherer fühlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Wenn ich diese nun abschließe, habe ich dann das Recht, einen Anwalt meiner Wahl aufzusuchen? Ich habe bei Freunden mitbekommen, dass sie von der Versicherungsgesellschaft einen Anwalt genannt bekommen hat, mit dem sie am Ende gar nicht so zufrieden waren.
AW: Freie Wahl des Rechtsanwaltes bei Rechtsschutzversicherung
Zitat von Piet
Vor gut zwei Monaten habe ich eine große Auseinandersetzung mit meinem Vermieter gehabt, was nicht zum ersten Mal passiert ist.
Ich würde mich sicherer fühlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Wenn ich diese nun abschließe, habe ich dann das Recht, einen Anwalt meiner Wahl aufzusuchen? Ich habe bei Freunden mitbekommen, dass sie von der Versicherungsgesellschaft einen Anwalt genannt bekommen hat, mit dem sie am Ende gar nicht so zufrieden waren.
Wie ist das rechtlich?
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen können. Dieser holt sich dann die Deckungszusage bei Ihren Versicherer ein. Dies ist ein wichtiger Aspekt! Bevor der Anwalt tätig wird muss sichergestellt sein, dass es sich um eine versicherte Leistung handelt! Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen!
In den von Ihnen geschilderten Fall, sehe ich allerdings
leider keine Chance auf Erfolg.
Sollten Sie erst jetzt in Betracht ziehen eine RS- Versicherung abzuschließen, so gelten allgemeine Wartezeiten. In aller Regel 1/4 Jahr ab Beginndatum der Versicherung. Aber auch dann können Sie keine Ansprüche geltend machen, für Streitigkeiten die Sie zwar nach Beginn der Versicherung zur Anzeige bringen, aber ein kausaler Zusammenhang besteht für Streitigkeiten, bzw. deren Beginn, bereits in der Vergangenheit lagen.
Der Abschluß einer RS- Versicherung ist trotzdem empfehlenswert. So sind sind Sie zumindest für die Zukunkt auf der sicheren Seite.
AW: Freie Wahl des Rechtsanwaltes bei Rechtsschutzversicherung
Hallo Mike,
Du hast Recht. Die Rechtschutz-Versicherung wird bestimmt nichts übernehmen, da die Streitigkeiten vor dem Abschluß der Versicherung liegen würden.
Wenn ich aber nun diese RS-Versicherung abschließe, wird die Versicherung auch nach 1/4 Jahr
nichts bezahlen (auch bei anderen Steitigkeiten), da die Versicherung behaupten kann, ich bin ja mit dem Vermieter verstritten gewesen und es handelt sich hier immer noch um gleiche oder ähnliche Auseinandersetzungen. Was meinst Du?
Das heißt, für mich lohnt sich eine RS-Versicherung nicht, die auch bestimmt teuer ist?
Dann kann ich wenigstens den Rechtsanwalt aussuchen, den ich möchte