Wofür braucht die neue Krankenkasse die Daten der alten Krankenkasse?

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von american
    american

    Standard Wofür braucht die neue Krankenkasse die Daten der alten Krankenkasse?

    Hallo zusammen

    ich habe eine Frage:

    wofür braucht bei einem Wechsel der Krankenkasse die neue Krankenkasse
    die Daten und und Infos über die alte Krankenkasse? Werden auch die ganzen
    Krankheitsdaten übergeben?

    Danke im voraus.

    Gruss, American

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Lächeln AW: Wofür braucht die neue Krankenkasse die Daten der alten Krankenkasse?

    Zitat Zitat von american
    Hallo zusammen

    ich habe eine Frage:

    wofür braucht bei einem Wechsel der Krankenkasse die neue Krankenkasse
    die Daten und und Infos über die alte Krankenkasse? Werden auch die ganzen
    Krankheitsdaten übergeben?

    Danke im voraus.

    Gruss, American
    Hi American,

    dafür gibt es zweierlei Gründe.

    1. Seit Anfang des Jahres besteht in Deutschland per Gesetz Krankenversicherungspflicht für ALLE! Deshalb müssen die Kassen untereinander , bei Wechsel , bzw. Kündigung einer Person den Nachweis einholen, dass eine nahtlose Weiterversicherung gegeben ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob man von GKV zu GKV, GkV zu PKV, PKV zu GKV oder PKV zu PKV wechselt.
    Dies hat also nichts mit der Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten zu tun. Unter den GKV's sind diese sowieso zugänglich. Bei Aufnahme oder Beantragung bei der PKV unterliegen Sie immer einer Gesundheits - bzw. Risikoprüfung.
    Bei Unterschrift des Antrages zur PKV unterzeichnen Sie auch immer eine Schweigepflichtentbindung. So gewährleisten Sie dem Versicherer Ihre Gesundheitsangaben bei einer eventuell für notwendigen gehaltenen Leistungspflichtprüfung zu überprüfen und Auskunft bei den Ärzten einzuholen.

    2. Bei Wechsel von GKV oder PKV zur PKV entstehen reguläre allgemeine Wartezeiten, bevor die Versicherung leistungspflichtig würde.
    ( in aller Regel 3 Monate für amb. und stationäre Tarife, bei Zahntarifen bis zu 8 Monaten)

    Durch den Nachweis Ihrer Vorversicherung ( 8 Monate ohne Unterbrechung vorher versichert gewesen ) oder durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnises kommt es zum Wegfall dieser Wartezeiten.

    Ich hoffe Ihre Fragen sind damit beantwortet.

    mfg
    mike

Ähnliche Themen

  1. Rechnung von der Krankenkasse 900 EUR

    Von Kassenverwalter im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 17.07.2017, 14:50
  2. Krankenkasse für Betriebsrente

    Von Gero im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.03.2017, 12:11
  3. Warum Krankenkasse?

    Von platinx im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.07.2012, 13:49
  4. Private Krankenkasse

    Von Escorpio im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.08.2011, 22:02
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.02.2010, 18:43

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.