Hilfe durch den Rechtsschutz bei vermeintlicher Fahrerflucht???
Man stelle sich folgende Situation vor: Nachmittags steht auf einmal die Polizei vor meiner Tür und fragt, ob ich ein weißes Auto besitze. Nachdem ich bejahe, fragt man mich, ob ich mich mit diesem Auto zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufgehalten habe.
Auf meine Rückfrage, warum sie das denn wissen wollen, informiert man mich darüber, dass mich jemand wegen Fahrerflucht angezeigt habe, da ich angeblich sein Fahrzeug mit meinem berührt und dadurch Schäden verursacht habe. Ich meinerseits habe davon nichts bemerkt und bin mir keiner Schuld bewusst.
Ich habe dann auch meine Darstellung ausführlich bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Trotzdem wird die Sache jetzt vom Kommissariat weiter verfolgt.
Hätte ich bei diesem Sachverhalt eine Chance, von einer Rechtsschutzversicherung juristisch vertreten zu werden?
Leider habe ich keine, aber es interessiert mich brennend!!!
AW: Hilfe durch den Rechtsschutz bei vermeintlicher Fahrerflucht???
Hallo Carkiller,
zunächst sollten Sie für sich selbst prüfen, ob der geschilderte Sachverhalt zutreffend ist. Nun will sicher niemand unterstellen, dass Sie mit Vorsatz gehandelt haben und Fahrerflucht begangen haben.
Aber Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Alte Floskel, aber leider zutreffend.
Deshalb ist Einsicht hier vorteilhafter , als Streitsucht. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Glauben geschenkt wird, den Schaden nicht bemerkt zu haben.
Natürlich können Sie durch den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung bzw. auch nur Verkehrsrechtsschutzversicherung finanzielle Belastungen abwenden, die die Prozeßkosten und Anwaltskosten betreffen oder gegen Sie unberechtigt erhobene Anschuldigungen abzuwehren. Man hat einfach ein besseres Sicherheitsgefühl. Manchmal reicht auch schon die Androhung von Rechtsmitteln um einen Disput zu beschwichtigen.
Allerdings kann die Versicherung Sie nicht vor finanziellen Belastungen bei Strafbefehlen / Urteilen schützen. Geldstrafen bei Fahrerflucht sind oft sehr empfindlich! Mehrere Tausend Euro und der Entzug der Fahrerlaubnis über mehrere Monate sind durchaus üblich.
Eine rückwirkende Versicherung abzuschließen ist leider nicht möglich!
Es gelten die allgemeinen Wartezeiten, in der Regel ein 1/4 Jahr ab Beginndatum. Aber auch dann, besteht nur Versicherungsschutz für Schäden, die in der Zukunft liegen und in keinem kausalen Zusammenhang mit früheren Auffälligkeiten stehen.
AW: Hilfe durch den Rechtsschutz bei vermeintlicher Fahrerflucht???
Hallo Mike Spezi,
unabhängig ob die Rechtsschutzversicherung mich unterstützt oder nicht, werde ich nächste Woche einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, in dieser Sache tatig zu werden.
Vielen Dank noch für Deine sehr nette und ausführliche Nachricht
Falls sich noch etwas ergeben sollte, melde ich mich nochmal hier im Forum.