Steuerliche Berücksichtigung von Unterbringungskosten wegen Weiterbildung
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Steuerliche Berücksichtigung von Unterbringungskosten wegen Weiterbildung
In diesem tollen Forum erhalte ich bestimmt eine Antwort auf meine folgende Frage: wegen einer Weiterbildung in meinem Beruf befand ich mich in diesem Jahr für dreieinhalb Monate in einer anderen Stadt. Ich habe dort in einer Pension gewohnt, in der ich mich auch verpflegt habe. Mein Arbeitgeber hat mich zwar frei gestellt und die Weiterbildungskosten getragen, aber keine Kosten für die Unterbringung übernommen.
Kann ich beim Finanzamt im nächsten Jahr eine Pauschale angeben, die ich dann von der Steuer absetzen kann?
MfG, Goliath
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AW: Steuerliche Berücksichtigung von Unterbringungskosten wegen Weiterbildung
Zitat von
Goliath
In diesem tollen Forum erhalte ich bestimmt eine Antwort auf meine folgende Frage: wegen einer Weiterbildung in meinem Beruf befand ich mich in diesem Jahr für dreieinhalb Monate in einer anderen Stadt. Ich habe dort in einer Pension gewohnt, in der ich mich auch verpflegt habe. Mein Arbeitgeber hat mich zwar frei gestellt und die Weiterbildungskosten getragen, aber keine Kosten für die Unterbringung übernommen.
Kann ich beim Finanzamt im nächsten Jahr eine Pauschale angeben, die ich dann von der Steuer absetzen kann?
MfG, Goliath
Nein, normalerweise müssten alle Kosten durch Rechnungen und andere Belege nachgewiesen werden. Die kann die Pension doch sicher ausstellen.
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