Unfallversicherung auch zahlungspflichtig bei über 18jährigen?
Wir haben unsere Unfallversicherung vor langen Jahren abgeschlossen, als die Kinder noch klein waren. Inzwischen ist unser ältester Sohn aber schon 21 Jahre und verdient selbst Geld. Er lebt aber noch bei uns.
Hätte ich ihn aus der Familienunfallversicherung streichen lassen sollen, oder muss die Versicherung bei einem Unfallschaden auch für ihn noch aufkommen?
Ohne ihn wäre der Versicherungsbeitrag ja wahrscheinlich auch günstiger, und wir haben ja auch brav immer noch für fünf Familienmitglieder gezahlt.
AW: Unfallversicherung auch zahlungspflichtig bei über 18jährigen?
Hallo!
Euer Sohn fällt nicht automatisch mit der Volljährigkeit aus der Versicherung heraus. Es ist ja eine Personenversicherung und ihr zahlt für ihn ja auch einen Beitrag!
Es ist auch unerheblich, wo er wohnt.
Normalerweise schreibt die Gesellschaft den Kunden an und weist auf die bevorstehende Volljährigkeit des Kindes und damit auch einer tariflichen Verteuerung hin.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Ihr reagiert nicht, der Beitrag bleibt der Gleiche, aber die Leistungen für die betreffende Person wird im Verhältnis gekürzt, wie ihr hättet mehr zahlen müssen.
Oder ihr sagt, "Jo, pass mal an"! Dann bleiben die Leistungen gleich und ihr müsst mehr zahlen.
Fakt ist, er ist versichert, wenn ihr nix geändert habt. In welchem Umfang hängt eben von o. g. Faktoren ab. Wichtig kann auch sein, der Gesellschaft den Beruf des Sohnes mitzuteilen, da es dort im Regelfall 2 Gefahrenklassen gibt (kaufmännisch / körperlich).
Oder ihn halt rausnehmen, Geld sparen und er macht was eigenes...-