Private Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung?
Meine Frau hat eine private Krankenkasse im Anfang 2009 abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Soweit alle gut. Nun kommt zum 1.01.2010 eine Beitragsanpassung. In der Regel besteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht, oder nicht?
Kann sie dieses Sonderkündigungsrecht zum 1.01.2010 beanspruchen, auch wenn eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren drinsteht??
AW: Private Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung?
Zitat von Seba
Meine Frau hat eine private Krankenkasse im Anfang 2009 abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Soweit alle gut. Nun kommt zum 1.01.2010 eine Beitragsanpassung. In der Regel besteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht, oder nicht?
Kann sie dieses Sonderkündigungsrecht zum 1.01.2010 beanspruchen, auch wenn eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren drinsteht??
Freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße
Seba
Jepp kann sie, die Mindestlaufzeit bezieht sich nur auf den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
Sie hat das normale Sonderkündigungsrecht bis 1 Monat nach Zugang der Beitragsrechnung für 2010.
AW: Private Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung?
Zitat von Seba
Meine Frau hat eine private Krankenkasse im Anfang 2009 abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Soweit alle gut. Nun kommt zum 1.01.2010 eine Beitragsanpassung. In der Regel besteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht, oder nicht?
Kann sie dieses Sonderkündigungsrecht zum 1.01.2010 beanspruchen, auch wenn eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren drinsteht??
Freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße
Seba
Natürlich ist eine Kündigung möglich, aber ist sie auch sinnvoll!?
Wo liegen die Alternativen?
Fast alle PKV's passen dieses Jahr ihre Beiträge an.
Die dieses Jahr nicht dabei sind, werden es aller Wahrscheinlichkeit nächstes Jahr in Betracht ziehen.
Die Anpassungen sind zwar ärgerlich, aber leider notwendig.
Im Gegensatz zu den GKV'S müssen die PKV's jährlich nachweisen, dass die Einnahmen die Kosten decken. Leistungen einfach reduzieren, wie die gesetzlichen Kassen, dürfen Sie auch nicht.
Überlegen Sie also bitte gut, ob Sie Ihre PKV einfach kündigen!
Eine billigere Variante zu finden ist sicher immer möglich, meist aber auch verbunden mit weniger guten Leistungen!
Nun entzieht es sich meiner Kenntnis , bei welcher PKV Sie versichert sind.
Da Sie erst kurze Zeit da versichert sind ist ein Wechsel unter Umständen durchaus darstellbar und sinnvoll.
Bedenken Sia aber bitte auch, dass Sie für einen Neuantrag bei einer anderen PKV einer erneuten Gesundheitsprüfung , bzw. Risikobewertung unterliegen und für die Ermittlung Ihres Beitrags Ihr neues Eintrittsalter zu Grunde gelegt wird.
Also erst kündigen, wenn die Aufnahme bei einer anderen PKV garantiert ist.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Bei Bedarf einfach Möglichkeit der Privatnachricht nutzen.