Ich hatte vor kurzer Zeit einen Bausparvertrag
für die Modernisierung unseres Eigentumshauses
abgeschlossen. Wir sind gemeinsam mit meiner
Frau davon abgekommen und planen mit dem
Darlehen einen anderen Traum zu erfüllen.
Was würde denn passieren, wenn ich meinen
Bausparvertrag nicht mehr für
Modernisierungszwecke einsetzen würde?
Soweit mir bekannt, sind diese Verträge nicht mehr ausschließlich an den Erwerb bzw. Modernisierung von Wohneigentum gebunden. Über die Verwendung des Bausparguthabens könnt Ihr sowohl vor als auch nach der Zuteilung Eures Bausparvertrages frei entscheiden.
Du hast nur vergessen zu sagen, wenn Ihr das Bausparguthaben vor Ablauf von 7 Jahren anderweitig einsetzen solltet, verliert Ihr die staatlichen Zulagen. Gut zu überlegen wäre es schon. Warten bzw. Traum vor erstmal nicht verwirklichen!
Soweit mir bekannt, sind diese Verträge nicht mehr ausschließlich an den Erwerb bzw. Modernisierung von Wohneigentum gebunden. Über die Verwendung des Bausparguthabens könnt Ihr sowohl vor als auch nach der Zuteilung Eures Bausparvertrages frei entscheiden.
Ich hatte vor kurzer Zeit einen Bausparvertrag
für die Modernisierung unseres Eigentumshauses
abgeschlossen. Wir sind gemeinsam mit meiner
Frau davon abgekommen und planen mit dem
Darlehen einen anderen Traum zu erfüllen.
Was würde denn passieren, wenn ich meinen
Bausparvertrag nicht mehr für
Modernisierungszwecke einsetzen würde?
Besten Dank, MfG
Ribbe
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe , zielte die Frage nicht auf die Verwendung des Bausparguthabens ab, sondern auf die Inanspruchnahme des Darlehens!
Das man über sein Guthaben frei verfügen kann ist nichts Neues,
für die Verwendung des Darlehens aber, muß nach meiner Kenntnis auch weiterhin die wohnungswirtschaftliche Verwendung gegeben sein!
Korrigiere mich Andreas, wenn ich da falsch liege?
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe , zielte die Frage nicht auf die Verwendung des Bausparguthabens ab, sondern auf die Inanspruchnahme des Darlehens!
Das man über sein Guthaben frei verfügen kann ist nichts Neues,
für die Verwendung des Darlehens aber, muß nach meiner Kenntnis auch weiterhin die wohnungswirtschaftliche Verwendung gegeben sein!
Korrigiere mich Andreas, wenn ich da falsch liege?
mfg
mike
ja das ist richtig, aber bis 10.000 ist der Kredit blanko, bis 15.000 Euro Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, d.h. immer noch kein Grundbucheintrag, aber die Verpflichtung auf das Haus nicht mehr als bis zur Summe x zu beleihen.
Und ganz neu seid diesem Jahr bis 30.000 Euro Darlehen auch blanko, ohne Grundbucheintrag. Hier haben noch nicht alle Bausparkassen angepasst.
Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird durch die Vermittlerunterschrift bestätigt. Diese wird bis zur Summe x auch nicht geprüft, erst bei einem gewissen Volumen. (jede Bausparkasse handhabt dies anders)
Die Laufzeit ist sekundär. Du kannst das Szenario schon nach 1 Jahr haben, 2,3,4,5,6,7,8 etc.
Mathematisch fährst Du fast immer mit einem Annuitätendarlehen von der Bank besser. Es kommt auf den sogenannten Grenzzinssatz an.
Aber:
Trotzdem machen sehr viele Menschen einen Bausparvertrag, um einen Zinsablauf abzulösen. Warum? Man weiß was einen erwartet. Einen Tarif mit 50% Mindestsparguthaben ist allerdings völlig fehl am Platze und lohnt sich schon dreimal nicht.