Uneingeschränkte Rechte des Arbeitgebers im Dienstvertrag?
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Uneingeschränkte Rechte des Arbeitgebers im Dienstvertrag?
Eigentlich müsste ich mich ja freuen, aber......Ich habe einen neuen Dienstvertrag als Heilpädagogin zum 01.12. In diesem Vertrag steht ganz klar, das mein Arbeitgeber allein bestimmen kann, zu welchen Zeiten ich eingesetzt werde, also z. B. auch am Wochenende oder abends.
Da ich Kinder habe, sind mir solche Arbeitzeiten eigentlich nur selten und in gegenseitiger Absprache möglich. Ist dieser Passus rechtens und muss ich den Vertrag so unterschreiben, wenn ich die Stelle haben möchtre?
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AW: Uneingeschränkte Rechte des Arbeitgebers im Dienstvertrag?
Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Personaleinsatz zu diesen Zeiten unbedingt notwendig für den Erhalt der Firma/Einrichtung ist, kann er darauf bestehen, dass du so arbeitest. Du musst wohl zustimmen, wenn du den Job haben möchtest.
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