Ich habe großen Beratungsbedarf: meine Freundin und ich haben vor zwei Jahren ein Kind bekommen und uns nun entschlossen, zu heiraten. Inzwischen arbeitet meine Freundin wieder und wir wissen nicht, welche Steuerklassen wir nach der Heirat wählen sollen.
Es geht doch 3/5 und 4/4, oder? Welche von beiden ist günstiger, auch im Hinblick auf evtl. Steuernachzahlungen? Spielt es bei der Auswahl eine Rolle, dass wir ein Kind haben?
Prinzipiell ist es für Sie als Eheleute völlig egal welche Steuerklasse Sie wählen und welcher Steuerkarte der Kinderfreibetrag zugeordnet wird (evtl. auch geteilt). Solange Sie gemeinsam veranlagt werden relativiert sich das ganze sowieso am Ende des Jahres, bzw. mit Abgabe der Steuererklärung. Denn die Steuerlast berechnet sich letztendlich immer aus dem Gesamteinkommen abzüglich aller Freibeträge und absetzbaren Kosten. Dies geschieht unabhängig von den Steuerklassen. Eine geschickte Wahl der Steuerklassen kann nur dazu führen die Steuerlast im laufenden Jahr zu senken. Abgerechnet wird am Schluss. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.
Wahl der Steuerklassen 2010 bei Eheleuten:
Die Lohnsteuerklasse 4 sollten beide Eheleuten wählen, wenn sie
in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften
kann die Steuerklassenkombination 3/5 sinnvoll sein. Diese
Steuerklassenkombination ist so gestaltet, dass die Summe der
Steuerabzugsbeträge für beide Eheleuten ungefähr der gemeinsamen
Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse 3 eingestufte
Ehegatte sechzig Prozent und der in Steuerklasse 5 eingestufte
Ehegatte vierzig Prozent des gemeinsamen Arbeiteinkommens erzielt.
Die Steuerklasseneintragung wird auf gemeinsamen Antrag der
Ehepartner unter Vorlage der Lohnsteuerkarten durch die Gemeinde
geändert, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat.
Möchten die Eheleuten erreichen, das sich die Lohnsteuerbelastung
zwischen den Ehegatten im Wesentlichen nach dem Verhältnis der
Arbeitslöhne richtet, kann ab 2010 auch das sogenannte Faktorverfahren
gewählt werden. Dabei werden die den Eheleuten gemeinsam zustehenden
Frei- und Pauschbeträge wie beispielweise der Grundfreibetrag sowie
die steuerentlastende Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Anwendung des Faktorverfahrens
ist beim Finanzamt von beiden Ehepartner gemeinsam formlos unter
Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen
Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 zu stellen.
Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des
Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant.
Sie hat auch Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie
Arbeitslosengeld I, Unterhaltgeld, Krankengeld, Versorgungsgeld,
Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftgeld. Deshalb kann es
sinnvoll sein, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen bei den zuständigen
Leistungsträgern über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu
informieren.