Steuerliche Anrechnung von Putzhilfen im Jahr 2010
Kleine Frage: da meine Frau wieder arbeitet und die Hausarbeit größtenteils liegen bleibt, spielen wir mit dem Gedanken, eine Putzhilfe für 2x wöchentlich zu engagieren. Wir haben gehört, dass wie das „Gehalt“ für diese Kraft von der Steuer absetzen können.
Gilt das auch in 2010 noch und was bedeutet das dann für die Putzhilfe? Muss sie ihr Gehalt dann versteuern? Unter der Voraussetzung werden wir ja kaum jemanden finden, der das machen möchte!
AW: Steuerliche Anrechnung von Putzhilfen im Jahr 2010
Dieses "Gehalt" kann tatsächlich mit ca. 20% steuerlich geltend gemacht werden. Wie du allerdings schon treffend bemerktest, muss die Putzhilfe ihren Verdienst zumindest beim Finanzamt angeben.
AW: Steuerliche Anrechnung von Putzhilfen im Jahr 2010
Hallo,
richtig ist, dass die Kosten für eine Putzfrau zu 100% absetzbar sind, natürlich nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen.
Allerdings muss ich diese Zahlungen per Quittungen nachweisen. Und ich muss meine Putzfee anmelden. D.h. auch bei 400€ Beschäftigten muss der Arbeitgeber beiträge zur Sozialversicherung, Rentenversicherung usw. abführen, von denen die Beschäftigte übrigens nichts hat.. Diese liegen bei Pauschal 30%.
Nun ist die Frage, neben dem Problem eine Putzfrau mit lediglich einem Beschäftigungsverhältnis mit max. 400€ zu finden, ob sich hier der Aufwand einer steuerlichen Behandlung der Zahlungen an die Putzfrau überhaupt lohnt.
Als Beispiel: Ihre Putzfrau bekommt insgesamt 200€ pro Monat, Sie haben sie angemeldet und zahlen auch schön brav die Beiträge an die Knappschaft in Höhe von 30%. Gesamtkosten sind also 260€/Monat. Diese setzen Sie jetzt bei einem Steuersatz von 30% von der Steuer ab. Sie erhalten eine Rückerstattung von 78€, stellen sich also um 18€ besser.
Sollte ich hier irgendwo einen denkfehler haben, oder meine Infos sind falsch bitte ich um Korrektur.