Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsschutzversicherung
Nach langer Überlegung habe ich mich vor ca. zwei Monaten dazu entschlossen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auslöser waren immerwährende Streitigkeiten mit unserem Vermieter, die wir nicht länger hinnehmen wollten. Es kommt auch jetzt immer wieder zu unerträglichen Beschuldigungen, gegen die wir gerne vorgehen würden. Allerdings weiß ich nicht, wie lange ich warten muss, bis die Versicherung tatsächlich in Kraft tritt. Ab welchem Zeitpunkt vertritt sie mich in einer Rechtsangelegenheit?
AW: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsschutzversicherung
Zitat von Kojote
Nach langer Überlegung habe ich mich vor ca. zwei Monaten dazu entschlossen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auslöser waren immerwährende Streitigkeiten mit unserem Vermieter, die wir nicht länger hinnehmen wollten. Es kommt auch jetzt immer wieder zu unerträglichen Beschuldigungen, gegen die wir gerne vorgehen würden. Allerdings weiß ich nicht, wie lange ich warten muss, bis die Versicherung tatsächlich in Kraft tritt. Ab welchem Zeitpunkt vertritt sie mich in einer Rechtsangelegenheit?
LG.
Hallo Kojote,
in aller Regel beträgt die Wartezeit vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ein 1/4 Jahr. Ein bereits vorhandener Rechtsstreit ist auch nach Ablauf der Wartezeit, rückwirkend nicht versicherbar.
Also Vierteljahr aussitzen und dann zum Anwalt gehen.
AW: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsschutzversicherung
Zitat von Mike Spezi
Hallo Kojote,
in aller Regel beträgt die Wartezeit vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ein 1/4 Jahr. Ein bereits vorhandener Rechtsstreit ist auch nach Ablauf der Wartezeit, rückwirkend nicht versicherbar.
Also Vierteljahr aussitzen und dann zum Anwalt gehen.
Gruss
mike
Dem kann ich nicht beipflichten.
Selbst wenn eine mögliche Klage erst in einem halben Jahr starten sollte, wird seitens der Versicherung immer nach dem ursprünglichen "Kausalzusammenhang" geschaut!
Soll heissen, die Versicherung schaut zurück, wann die ersten Anfeindungen kamen und setzt diesen als den Zeitpunkt des Beginns
des Streites.
Wenn das in der Anklageschrift nicht so aufgeführt sein sollte, hat man Glück gehabt, aber aus 12-jähriger Tätigkeit in "Europas größter Rechtsschutz-Gesellschaft" kenne ich nur Beispiele, wo der Kunde nachher keinen Versicherungsschutz gehabt hat.
AW: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsschutzversicherung
Zitat von Dasdi1970
Dem kann ich nicht beipflichten.
Selbst wenn eine mögliche Klage erst in einem halben Jahr starten sollte, wird seitens der Versicherung immer nach dem ursprünglichen "Kausalzusammenhang" geschaut!
Soll heissen, die Versicherung schaut zurück, wann die ersten Anfeindungen kamen und setzt diesen als den Zeitpunkt des Beginns
des Streites.
Wenn das in der Anklageschrift nicht so aufgeführt sein sollte, hat man Glück gehabt, aber aus 12-jähriger Tätigkeit in "Europas größter Rechtsschutz-Gesellschaft" kenne ich nur Beispiele, wo der Kunde nachher keinen Versicherungsschutz gehabt hat.
Hallo Dasdi,
nichts anderes habe ich geschrieben.
....... rückwirkend nicht versicherbar......
Mit dem Kausalzusammenhang hast Du natürlich völlig recht.
Auch mit der Häufigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme.
Nur wird der Beklagte kaum freiwillig einräumen vorher schon auffällig gewesen zu sein.
Das hängt natürlich von der Art des Streites ab. Je nach Sachlage.
Wenn ich also den Beginn der Problematik glaubhaft zu einem späteren Zeitpunkt schildern kann, sehe ich trotzdem gute Chancen.