weiß nicht ob ich hier in diesem forum richtig bin bzw. ob mir hier jemand weiterhelfen kann...
ich habe einen nicht zahlenden kunden.
nun gibts ja nur 2 wege das geld einzutreiben
- inkasso
- anwalt
naja ich werds mal ohne anwalt machen
hab ein inkasso unternehmen kontaktiert und gefragt (habe vorher noch nie einen inkasso benötigt) was mich das kostet und wie weitere schritte aussehen.
antwort: alle kosten zahlt der schuldner...
kann ich mich auf so eine aussage verlassen?
was is wenn die anschrift nicht stimmt? wenn der kunde abstreitet, dienstleistungen von mir entgegengenommen hat?
Wie die Kostenverteilung bei Erfolglosikeit der Eintreibung ist, sollte in Deinem Vertrag mit dem Inkassounternehmen klar deffiniert sein.
Übrigens könnten die bei mir klingeln so oft sie wollen.
Wenn es sich um einen derart ignorranten Schuldner handelt, kann man davon ausgehen, dass er auch bei den Inkasso-Leuten nicht freiwillig zahlen wird.
Es muss also ein richterlicher Beschluss her zur Zwangsvollsteckung. Dann kann Dein Inkassounternehmen mit Erfolg tätig werden, vorausgesetzt es ist was zu holen. Du weißt ja , wie dies heute ist! Meist sind dann noch 10 andere Gläubiger da, die auf ihr Geld warten.
du wirst vermutlich recht haben, wenn der keine "lust" hat und nicht zahlen "will" wird das inkasso auch nichts machen können (wies bei erfolglosigkeit aussieht werde ich vorher noch abklären)
will trotzdem erster mir inkasso probieren...
aber wenns wirklich nichts wird muss so und so ein anwalt her
klar es gibt ja auch einen arbeitsauftrag!
die kosten für die inkasso leistungen werden beim schuldner eingeholt (so auskunft beim inkasso unternehmen)
auch bei uneinbringlichkeit trägt das unternehmen die kosten.
Hallo Jim,
ich bin selbst Inhaber eines Inkassobüros.
Deshalb kann ich Dir die richtige Antwort geben:
Wenn der Schuldner bereits im Verzug ist (also ganz vereinfacht gesagt: Frist zur Zahlung ist überschritten) hat er laut Gesetz tatsächlich die Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros zu erstatten. Du müsstest also nichts bezahlen, wenn die Einschaltung des Inkassobüros erfolgreich ist. Sollte die Einschaltung nicht erfolgreich sein, also beim Schuldner nichts zu holen sein, verbleibt es bei mir z. B. bei einer geringen Pauschale. Genaueres hierzu kann ich Dir bei Bedarf gerne erläutern.
Hallo Jim,
ich bin selbst Inhaber eines Inkassobüros.
Deshalb kann ich Dir die richtige Antwort geben:
Wenn der Schuldner bereits im Verzug ist (also ganz vereinfacht gesagt: Frist zur Zahlung ist überschritten) hat er laut Gesetz tatsächlich die Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros zu erstatten. Du müsstest also nichts bezahlen, wenn die Einschaltung des Inkassobüros erfolgreich ist. Sollte die Einschaltung nicht erfolgreich sein, also beim Schuldner nichts zu holen sein, verbleibt es bei mir z. B. bei einer geringen Pauschale. Genaueres hierzu kann ich Dir bei Bedarf gerne erläutern.
Viele Grüße
J. Baumgarten (A.I.B. Legal)
Soweit kann ich Ihnen folgen!
Nur was passiert wenn der Schuldner zwar zur Kostenübernahme Ihrer Institution gesetzlich verpflichtet ist, aber weder gewillt ist Ihre Kosten, noch die Forderung des Fragestellers zu begleichen!?
Ich sage es Ihnen! Der Auftraggeber zahlt Ihre " Pauschale" und und bleibt weiterhin auf seinen Forderungen sitzen.
Das man mich hier richtig versteht! Ich finde es schrecklich welche Einstellung und Zahlungsmoral heute an den Tag gelegt wird!
Der finanzielle Aufwand steht leider oft in keinem Verhältnis zu den ausstehenden Forderungen. Und weil das viele Schuldner genau wissen, nutzen sie diese Situation hemmungslos aus.
Manchmal sollte man wirklich mit der Axt vor die Haustür gehen!
Du müsstest also nichts bezahlen, wenn die Einschaltung des Inkassobüros erfolgreich ist. Sollte die Einschaltung nicht erfolgreich sein, also beim Schuldner nichts zu holen sein, verbleibt es bei mir
entschuldigung für die Frage, aber ist unter mir jetzt der Themenschreiber oder sie vom Inkassobüro gemeint?!
Mit bei "mir" ist das Inkassobüro gemeint. Sorry für die missverständliche Wortwahl.
Dass es immer Schuldner gibt, die nicht zahlen können oder wollen, weder die eigentliche Forderung noch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes entstehen, ist leider Realität. Wir als Inkassobüro können alle Möglichkeiten ausschöpfen, die gesetzlich möglich sind, zaubern können wir nicht.
Da Inkassobüros unternehmerisch tätig sind, muss letztendlich eine Pauschale beim Kunden verlangt werden, wenn der Schuldner nicht zahlen will oder kann.