Reparaturschaden während der Laufzeit der Finanzierung
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Reparaturschaden während der Laufzeit der Finanzierung
Im Frühjahr habe ich mir eine exquisite Kaffeemaschine gekauft, die sehr teuer war und ich sie deshalb finanzieren lassen musste. Die Finanzierung läuft über 33 Monate, also noch gut zwei Jahre. Nach insgesamt zwei Jahren läuft aber ja die Garantie für das Gerät ab.
Was mache ich mit der Maschine, wenn nach der Garantiezeit, aber während der Laufzeit der Finanzierung ein Reparaturschaden entsteht? Gehört das Gerät dann immer noch dem Händler oder doch schon mir? Wer muss für den Schaden aufkommen?
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AW: Reparaturschaden während der Laufzeit der Finanzierung
Zitat von
Rafido
Im Frühjahr habe ich mir eine exquisite Kaffeemaschine gekauft, die sehr teuer war und ich sie deshalb finanzieren lassen musste. Die Finanzierung läuft über 33 Monate, also noch gut zwei Jahre. Nach insgesamt zwei Jahren läuft aber ja die Garantie für das Gerät ab.
Was mache ich mit der Maschine, wenn nach der Garantiezeit, aber während der Laufzeit der Finanzierung ein Reparaturschaden entsteht? Gehört das Gerät dann immer noch dem Händler oder doch schon mir? Wer muss für den Schaden aufkommen?
Hallöchen!!!!
Nun,wenn nach Ablauf der Garantie ein Schaden auftritt ,haben Sie den schwarzen Peter und tragen die Reparatur selbst.
Das Gerät gehört seit der Übergabe Ihnen,wobei der Finanzierende der Eigentümer ist.
mfg
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AW: Reparaturschaden während der Laufzeit der Finanzierung
Zitat von
Rafido
Im Frühjahr habe ich mir eine exquisite Kaffeemaschine gekauft, die sehr teuer war und ich sie deshalb finanzieren lassen musste. Die Finanzierung läuft über 33 Monate, also noch gut zwei Jahre. Nach insgesamt zwei Jahren läuft aber ja die Garantie für das Gerät ab.
Was mache ich mit der Maschine, wenn nach der Garantiezeit, aber während der Laufzeit der Finanzierung ein Reparaturschaden entsteht? Gehört das Gerät dann immer noch dem Händler oder doch schon mir? Wer muss für den Schaden aufkommen?
Du hast vielleicht Vorstellungen!!! Natürlich ist das dein Gerät, auch wenn die Finanzierung noch läuft. Ganz klar bist du auch derjenige, der nach Ablauf der Garantie für Schäden aufkommen muss.
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