Zinsminderung bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits
Guten Tag.
Ich hätte gerne eine Auskunft, bevor die Bank mich übers Ohr haut. Vor vier Jahren habe ich gemeinsam mit meiner damaligen Frau einen Kredit aufgenommen. Die aktuelle Restschuld von ca. 4300 Euro würde ich jedoch jetzt gerne vorzeitig ablösen. Dieser Betrag beinhaltet aber doch die Zinsen, die anfallen, wenn der Kredit bis zum Ende der Laufzeit bedient wird.
Vermindern sich die Zinsen nicht, wenn ich die Schulden früher zurückzahle?
Wie erfahre ich, wie viel ich dann tatsächlich zurückzahlen muss?
AW: Zinsminderung bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits
Zitat von WotanW
Guten Tag.
Ich hätte gerne eine Auskunft, bevor die Bank mich übers Ohr haut. Vor vier Jahren habe ich gemeinsam mit meiner damaligen Frau einen Kredit aufgenommen. Die aktuelle Restschuld von ca. 4300 Euro würde ich jedoch jetzt gerne vorzeitig ablösen. Dieser Betrag beinhaltet aber doch die Zinsen, die anfallen, wenn der Kredit bis zum Ende der Laufzeit bedient wird.
Vermindern sich die Zinsen nicht, wenn ich die Schulden früher zurückzahle?
Wie erfahre ich, wie viel ich dann tatsächlich zurückzahlen muss?
Danke & Gruss, WotanW
Hallo Wotan,
die Bank wird die Einhaltung des Vertrages anstreben, d.h. vermutlich nicht auf die (üppigen) Zinsen verzichten wollen. Der Vertrag bzw. die Zinszahlungen müssen beidseitig eingehalten werden. Evtl. ist Ihre Bank kulant und erläßt Ihnen einen Teil der Zinsen, davon ist allerdings nicht auszugehen.
Demnach bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Sache persönlich mit den Zuständigen Ihrer Bank zu besprechen.
AW: Zinsminderung bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits
Hallo Wotan,
das ist ganz richtig, die Zinsen reduzieren sich bei verringerter Laufzeit. Ich würde die Bank anschreiben und über den Wunsch informieren. Dann wird sie Ihnen die aktuelle Kreditsumme zu dem jeweiligen Zeitpunkt mitteilen.
AW: Zinsminderung bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits
Hallo WotanW,
wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückführen, fallen die Zinsen auf keinen Fall bis zum Ende der Laufzeit an. Darauf kann die Bank auch nicht bestehen.
Bitte sehen Sie im Kreditvertrag nochmal unter Kündigungsmöglichkeiten nach. Dort sollte aufgeführt sein, dass Sie den Kredit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen und ablösen können. Normalerweise gehört noch eine Kündigungssperrfrist von sechs Monaten nach Darlehnsaufnahme dazu. Die wird bei Ihnen vermutlich rum sein.
Zinsen zahlen Sie nur bis zum Tag der Ablösung!
Im Kreditvertrag müssen die Banken jedoch angeben, wie viel Zinsen Sie über die gesamte Laufzeit zahlen würden!
Achten sie bitte noch auf Folgendes: War der Kredit mit einer Restschuldversicherung unterlegt, haben Sie den Versicherungsbeitrag am Anfang für die gesamte Laufzeit bezahlt. Auch hierfür müßten Sie eine Erstattung erhalten. Das behalten die Banken aber ganz gerne mal ein. Also aufpassen.