Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus und würden gerne die obere Etage an unseren Sohn und seine Freundin vermieten. Da die beiden noch studieren, können wir von ihnen keine hohe Miete verlangen. Die Wohnung bzw. das Haus verursacht uns jedoch noch hohe Kosten, wie z.B. Darlehenstilgung und andere Posten.
In welcher Höhe können wir die beim Finanzamt für die Wohnung geltend machen, wenn wir nur eine äußerst geringe Miete festsetzen? Oder gilt das dann als komplette Eigennutzung?
AW: Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige
guten Abend,
also du hast folgende Möglichkeiten.
Normalerweise hast du seit dem Kauf die Möglichkeit die Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen.Das sind jährlich 2%.
Desweitern hast du bei einer Vermietung Einnahmen die du versteuern mußt.
mfg
AW: Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige
Hallo Basi,
die aktuelle Regelung kenne ich nicht, aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, dass das Finanzamt bei mir die Abschreibungen auf die Wohnung bei Vermietung an einen Familienagehörigen nur unter einer Bedingung akzeptiert hat. Es musste mindestens 50% der ortsüblichen Miete angesetzt und auch bezahlt werden. Bitte auch die Nebenkosten nicht vergessen.
Wieviel Sie abschreiben können hat Tom bereits geschrieben, hinzu kommen noch die Darlehenszinsen zur Wohnung.
es ist auch angedacht mind. 50% der ortsüblichen Miete anzusetzen.
Die Abschreibung für Abnutzung ist jährlich 2%. Was passiert aber, wenn in einem Jahr 1%, im nächsten Jahr 5% "Abnutzung" entstehen. Oder ist das einfach eine pauschale Berechnung, unabhängig was tatsächlich abgenutzt wurde. Was kommen da für Zahlen üblicherweise heraus?
Bei der Abschreibung d. Darlehenszinsen nehme ich an, werden nur die Zinsen und keine Tilgung berücksichtigt. Richtig?