Da mein altes Vehikel wahrscheinlich nicht mehr lange durchhält, schaue ich mich schon einmal nach einem Ersatz um. Von einer Freundin erfuhr ich, dass die Beiträge in der Kfz-Versicherung sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp richten. Meine Frage ist, ob diese Typklassen für alle Versicherungen die gleiche Gültigkeit haben und ob es für die Festlegung einen bestimmten Stichtag gibt.
AW: Beiträge nach Typklassen bei der Kfz-Versicherung
Hallo Bodimar,
die Typklassen werden jeweils vom Kraftfahrtbundesamt festgelegt. Daher sind Sie auch für die Gesellschaften verbindlich. Allerdings kann jede Gesellschaft für sich festlegen welchen Beitrag sie in der jeweiligen Typklasse verlangt. Festgelegt werden die Typklassen jeweils zum 01.01. eines Jahres. Ausnahme ist natürlich wenn ein Fahrzeug unterm Jahr auf dem Markt eingeführt wird.
AW: Beiträge nach Typklassen bei der Kfz-Versicherung
das nenn ich mal Glück ... hab fast genau die gleiche Situation wie Bodimar1 und wollte schon nen Thema eröffnen, doch dann hab ich das hier entdeckt ...