Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Guten Tag,
ich bin leider sehr unerfahren in Sachen Altersvorsorge. Vor ungefähr zwei Jahren habe ich mich von meiner Bank zum Abschluss einer Riester-Rente breitschlagen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, richtet sich der Sparbetrag nach dem Bruttoverdienst. Nun bekomme ich seit August dieses Jahres 56 Euro brutto mehr. Muss ich das jetzt der Gesellschaft melden, bei der die Riester-Rente unterhalten wird und wenn ja, wann?
Hat das dann zum 01.01.2010 Gültigkeit oder ab sofort? Danke vorab für die Informationen.
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Zitat von M.Joboleit
Guten Tag,
ich bin leider sehr unerfahren in Sachen Altersvorsorge. Vor ungefähr zwei Jahren habe ich mich von meiner Bank zum Abschluss einer Riester-Rente breitschlagen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, richtet sich der Sparbetrag nach dem Bruttoverdienst. Nun bekomme ich seit August dieses Jahres 56 Euro brutto mehr. Muss ich das jetzt der Gesellschaft melden, bei der die Riester-Rente unterhalten wird und wenn ja, wann?
Hat das dann zum 01.01.2010 Gültigkeit oder ab sofort? Danke vorab für die Informationen.
M.Joboleit
Hallo M. Joboleit,
erstmal vorab, Riester ist nicht gleich Riester, es gibt inzwischen alle Möglichkeiten des Riestern, von Banksparplänen, konservative Versicherungen, Hybrid Versicherungen, Fonds mit Versicherungen und Fondssparplänen. Was richtig ist, muss im Gespräch geklärt werden.
Ein Vergleich am Markt macht immer großen Sinn, da die Ablaufleistungen unterschiedlich sind. Beispiel: Wenn Du mit 65 in Rente gehst, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du 90 Jahre alt wirst. Wenn die mtl. Rente 100,- weniger ist als bei einem anderen Anbieter, dann hat man in Sekunden 100 x 12 Monate x 25 Jahre = 30.000 Euro verloren.
Zu deiner Frage:
ist eigentlich ganz einfach
dein Jahresbrutto: z.b. 30.000 Euro
x 4% = 1200,- Euro
- die Zulagen für einen Erwachsenen 154,- Euro
für Kinder 185,- Euro
für Kinder ab 01.01.2008 geboren 300,- Euro
d.h. 1200 - 154 Euro = 1.046 Euro p.a. geteilt durch 12 Monate = 87,17 Euro
Wenn Du nun 87,17 Euro einbezahlst in deinen Riester, dann erhälst Du die volle Förderung von 154,- Euro.
Die 1.200 Euro darfst Du zudem noch als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Hast Du einen Steuersatz von 25%, dann werden Dir 300,- Euro zurücküberwiesen.
Aber: Da Du schon 154,- Zulagen erhalten hast vom Staat, kommen nur 300 - 154 = 146,- Euro auf deinem Konto an.
Maßgebend ist immer dein Jahresbrutto. Wenn Du jetzt überschlägst, was Du 2009 verdienst hast, dann kannst Du Dir jetzt leicht selber ausrechnen, wie hoch dein Beitrag zur vollen Förderung sein muss. Fehlt Dir was, dann kannst Du in 2009 noch eine Einmalzahlung leisten.
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Und wieder einmal hat er zugeschlagen!
Ein unglaublicher Sermon zur Erklärung der Riester-Rente, aber keine Antwort auf die Frage.
Für Sie Herr Joboleit ist es wichtig zu wissen, dass sich die Mindesteinzahlung zur Erlangung der vollen Förderung immer auf das Vorjahreseinkommen bezieht. D.h. für das JAhr 2009 ist Ihr Brutto im Jahre 2008 maßgeblich. Hier sollten Sie einfach mal auf der letzten Gehaltsabrechnung 2008 den kummulierten Wert ansehen, diesen mit 4% multiplizieren, von dieser Summe Ihre Förderung abziehen (diese richtet sich danach ob Sie auch Kinderförderung erhalten oder nur die Förderung für sich), dann haben Sie die Summe die dieses JAhr in den Vertrag eingezahlt werden muss um die volle Förderung zu erhalten. Eine Änderung Ihres Bruttoeinkommens muss erst im kommenden Jahr berücksichtigt werden. Bei 55€ mehr ab August ist dies nicht ganz 1€ (56€ x 5 Monate = 280€, davon 4% = 11,20€, dies auf den Monat runtergerechnet 11,20 / 12 = 0,94€). Damit Sie im Jahr 2011 nicht gleich wieder anpassen müssen rate ich Ihnen den Beitrag um 5€ anzuheben, damit haben Sie auch die nächste geringe Lonherhöhung kompensiert.
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Wenn ich richtig informiert bin, sollte man die Erhöhung vor allem deshalb mitteilen, weil davon nicht nur die Höhe des Sparbetrags, sondern auch die der staatlichen Förderung abhängt.
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Zitat von PI112
Und wieder einmal hat er zugeschlagen!
Ein unglaublicher Sermon zur Erklärung der Riester-Rente, aber keine Antwort auf die Frage.
Für Sie Herr Joboleit ist es wichtig zu wissen, dass sich die Mindesteinzahlung zur Erlangung der vollen Förderung immer auf das Vorjahreseinkommen bezieht. D.h. für das JAhr 2009 ist Ihr Brutto im Jahre 2008 maßgeblich. Hier sollten Sie einfach mal auf der letzten Gehaltsabrechnung 2008 den kummulierten Wert ansehen, diesen mit 4% multiplizieren, von dieser Summe Ihre Förderung abziehen (diese richtet sich danach ob Sie auch Kinderförderung erhalten oder nur die Förderung für sich), dann haben Sie die Summe die dieses JAhr in den Vertrag eingezahlt werden muss um die volle Förderung zu erhalten. Eine Änderung Ihres Bruttoeinkommens muss erst im kommenden Jahr berücksichtigt werden. Bei 55€ mehr ab August ist dies nicht ganz 1€ (56€ x 5 Monate = 280€, davon 4% = 11,20€, dies auf den Monat runtergerechnet 11,20 / 12 = 0,94€). Damit Sie im Jahr 2011 nicht gleich wieder anpassen müssen rate ich Ihnen den Beitrag um 5€ anzuheben, damit haben Sie auch die nächste geringe Lonherhöhung kompensiert.
Gruß, Chris
Ja,ja Chris unser lieber CA.
Wenigstens hat er es mal geschafft, zumindest im 2.Teil seines Wortschwalls einigermaßen qualifiziert zu antworten.
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Bitte bleibt fachlich sauber:
das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen mit 0,04 multiplizieren und die Zulagen abziehen dann erhält man den Mindesteigenbetrag der mindestens 60€ p.a. beträgt. (sv. brutto,weil bereits viele Arbeitnehmer eine Firmendirektversicherung oder Pensionskasse nutzen und dieser beitrag in abzug gebracht werden muss - beim sv-brutto)
AW: Änderung des Bruttoverdienstes wichtig für Riester-Rente?
Zitat von Damasus
Bitte bleibt fachlich sauber:
das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen mit 0,04 multiplizieren und die Zulagen abziehen dann erhält man den Mindesteigenbetrag der mindestens 60€ p.a. beträgt. (sv. brutto,weil bereits viele Arbeitnehmer eine Firmendirektversicherung oder Pensionskasse nutzen und dieser beitrag in abzug gebracht werden muss - beim sv-brutto)
Viele Grüße
Natürlich sind 0,04 was anderes als 4% von 100 vom sozialversicherungsplichtigen Brutto!! Wie konnte ich das vergessen?
Ist aber auch schwierig mit der Prozentrechnung!
Eben weil Direktversicherungen und PK und etc. vom Bruttoeinkommen abzugsfähig sind, ergibt sich ja das sozialvers.-pfl. Brutto!
hoffe das war "fachlich sauber" !
nich böse sein
mike