seit ein paar Jahren habe ich meinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land. Vor meiner Ausreise war ich in der Riester-Rente, aber musste leider die gewährte Förderung nach der gesetzlichen Regelung wieder zurückzahlen.
Zufällig habe ich von einem Freund gehört, dass es diesbezüglich eine neue gesetzliche Entscheidung gibt. Kennt sich da vielleicht jemand aus und weiß, ob das stimmt ?
Dein Freund hat Dich richtig informiert. Es gibt ein aktuelles Urteil aus Straßburg, womit der Umfang der Riester-Rente erweitert wurde. Künftig hat jeder in Deutschland tätige Arbeiter eines anderen EU-Staates sowie jeder deutscher Bürger mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat Anspruch auf die Förderung. Damit wurde die vorherige diskriminierende Haltung ggü. anderen Staatsangehörigen auch abgeschafft. Nun haben nämlich auch alle bisher von der Riester-Rente ausgeschlossenen das Recht auch von den Vorteilen zu profitieren.