Lebensgefährte im Testament als Erbe benannt – Anfechtbar für Verwandte?
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Lebensgefährte im Testament als Erbe benannt – Anfechtbar für Verwandte?
Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, dass es unter Ihnen auch jemanden gibt, der sich im Erbrecht auskennt und meine Frage beantworten kann. Ich und meine Partnerin sind nicht verheiratet und haben auch keine Kinder. Wir haben beide ein Testament aufgesetzt und uns gegenseitig jeweils als erben benannt.
Nun meine Frage:
Haben unsere Verwandte eine Chance dieses Testament anzufechten, wenn Sie evtl. nicht mit dieser Regelung einverstanden sein sollten? Da wir einige Immobilien besitzen, könnte ich mir gut vorstellen, dass unsere Geschwister, mit denen wir nur flüchtigen Kontakt haben, mit allen Mitteln versuchen könnten, ebenfalls an der Erbschaft beteiligt zu werden.
Besten Dank im Voraus für die Antwort.
Reinhard L. S.
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AW: Lebensgefährte im Testament als Erbe benannt – Anfechtbar für Verwandte?
Für Partner, die nicht verheiratet sind, existiert
kein gesetzliches Erbrecht. Sie haben aber jederzeit
die Möglichkeit sich durch Errichtung eines Testaments
gegenseitig als Erben einzusetzen oder mit einem
Vermächtnis zu bedenken.
Ebenso haben sie natürlich auch die Möglichkeit
einen Erbvertrag zu erstellen.
L.G.
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