Neue Restschuldversicherung bei Aufstockung eines bestehenden Kredits
Guten Abend!
Ich hoffe, dass mir bei Frage jemand weiterhelfen kann.
Meine Frau und ich haben seit ca. drei Jahren einen Kredit, der jetzt bei ungefähr 3000 Euro angekommen ist. Leider haben wir wieder einen neuen finanziellen Engpass und müssten diesen Kredit aufstocken. Damals mussten wir eine teure Restkreditversicherung abschließen, die ja noch besteht.
Muss bei einer Aufstockung wieder eine neue vereinbart werden, oder hat die alte trotz der Erhöhung der Kreditsumme nach wie vor Bestand?
AW: Neue Restschuldversicherung bei Aufstockung eines bestehenden Kredits
Hallo EnVogue,
die Banken drängen meist auf den Abschluß einer Restschuldversicherung mit dem Hinweis darauf, dass sie keine verwertbaren Sicherheiten für den Fall des Falles haben. Trotzdem ist der Abschluß der Restschuldversicherung keine Pflicht.
Wenn Sie Ihre Familie beispielsweise mit einer ausreichenden privaten Risikolebensversicherung abgesichert haben, können Sie beim Kredit auf eine Restschudlversicherung auch verzichten.
Wenn Sie jetzt einen neuen Kredit aufnehmen wird die Bank vermutlich die restlichen 3.000 EUR mit einrechnen und den alten Kredit damit ablösen. so dass Sie nur einen Kredit haben.
In diesem Fall sollten Sie eine Erstattung aus dem Versicherungsbeitrag der Restschuldversicherung bekommen (Achtung: Das wird von den Banken gerne mal "vergessen" - also nachfragen!).
AW: Neue Restschuldversicherung bei Aufstockung eines bestehenden Kredits
Entscheidest Du Dich für den Abschluß einer Restschuldversicherung,
solltest Du nicht nur nach einem Anbieter suchen, der einen niedrigen
Zinssatz bietet, sondern auch eine günstige Restschuldversicherung
anbietet. Die Preisunterschiede und Leistungsunterschiede sind sehr
unterschiedlich. Teilweise ist der Schutz überteuert und im Ernstfall
selten zu gebrauchen!
Oft haben Konsumenten den Eindruck, sie kriegen bei Raten-Krediten kein
Geld ohne Restschuldversicherung. Doch die Kreditvergabe ist nicht
an den Abschluß einer Restschuldversichrung gebunden.
Würden Banken den Kredit von dieser Versicherung abhängig machen, wären
sie gesetzlich verpflichtet, die Zusatzkosten in den Effektivzins mit
einzurechnen. Statt mit den 6 oder 8 % müßte der Ratenkredit dann mit
20 oder gar 35 % Zinsen geworben werden.
Ziel dieser Versicherungspolice ist sicherzustellen, das die Schulden auch
dann noch getilgt werden, wenn dem Kunden etwas zustößt. Es handelt sich
um eine Sonderform der Risikolebenversicherung, die auf Laufzeit und
Höhe des Kredites abgestimmt wird. Ob die Versicherung zwingend erforderlich
ist, muß jeder selbst entscheiden.