Obergrenze der Haftung bei Verlust der Kreditkarte
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Obergrenze der Haftung bei Verlust der Kreditkarte
Hallo liebe Leser,
als ich letztens mit meiner Kreditkarte bezahlt habe, ist mir aufgefallen, dass die Kassiererin meine Unterschrift eigentlich gar nicht geprüft hat. Wie ist das denn dann im Falle eines Verlustes? Wenn mit der Prüfung so lasch umgegangen wird, ist es ja theoretisch möglich, dass mit meiner Karte immense Summen umgesetzt werden.
Bis zu welcher Höhe haftet bei einem Verlust denn die Kreditkartenorganisation für den Schaden?
Herkules56000
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AW: Obergrenze der Haftung bei Verlust der Kreditkarte
Hallo Herkules,
die haftet natürlich sowieso nur dann, wenn du die Kreditkarte
sofort ordnungsgemäß als verloren meldest.
Die Höhe weiß ich leider nicht.
Aber mit der Genauigkeit der Prüfung hast du Recht, ist mir
auch schon öfter aufgefallen!!!
Freundliche Grüsse
NorwegianWood
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