Art der Einkünfte zur Ermittlung des KV-Beitrages

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  1. Avatar von Hilbert
    Hilbert

    Standard Art der Einkünfte zur Ermittlung des KV-Beitrages

    Wüsste gerne mal, wie ihr das seht. Ich (43) bin Lehrer und privat versichert. Vor einem Jahr habe ich von meinen Eltern eine kleine Wohnung geerbt, die ich vermietet habe. Die Mieteinnahmen sind gering. Zählen sie zu meinem Lehrergehalt hinzu, wenn es darum geht, die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages zu ermitteln?

    Ich bin anderer Meinung, da es sich ja hier nicht wirklich um Einkommen aus einer Tätigkeit handelt. Wer hat das eventuell auch erlebt und kann mir einen hilfreichen Tipp geben?

    MfG, Hilbert

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Frage AW: Art der Einkünfte zur Ermittlung des KV-Beitrages

    Zitat Zitat von Hilbert
    Wüsste gerne mal, wie ihr das seht. Ich (43) bin Lehrer und privat versichert. Vor einem Jahr habe ich von meinen Eltern eine kleine Wohnung geerbt, die ich vermietet habe. Die Mieteinnahmen sind gering. Zählen sie zu meinem Lehrergehalt hinzu, wenn es darum geht, die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages zu ermitteln?

    Ich bin anderer Meinung, da es sich ja hier nicht wirklich um Einkommen aus einer Tätigkeit handelt. Wer hat das eventuell auch erlebt und kann mir einen hilfreichen Tipp geben?

    MfG, Hilbert

    Hallo Hilbert,

    so ganz schlüssig ist Deine Frage leider nicht!!

    Du sagst , dass Du Lehrer bist und privat krankenversichert.

    Dies bedeutet, dass Du entweder verbeamtet bist, also beihilfeberechtigt und dadurch nur 50 % Deiner Restkosten privat abzusichern wären.
    Oder Du bist im Angestelltenverhältnis und verdienst über der Beitragsbemessunsgrenze und bist dadurch voll privat krankenversichert, oder freiwilliges Mitglied in der GKV.
    Erfüllst Du diesen beiden Kriterien nicht, wärest Du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Nur dann wäre die Höhe Deiner Einkünfte zur Ermittlung Deines KV- Beitrages relevant! Und auch nur die Einnahmen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen!!

    Für die Höhe / Ermittlung Deines PKV - Beitrages ist Dein Einkommen völlig unbedeutend!! Nur bei der Ermittlung einer Zusatzleistung, wie die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, sind Angaben zu den Einkünften erforderlich , aber nicht zwingend.

    Uns als PKV ist es also völlig egal, wie hoch Deine Einkünfte sind.

    Zur Bestimmung der Höhe Deines Beitrages in der PKV sind nur folgenden Angaben massgeblich:

    1. Dein Eintrittsalter in die PKV bei Aufnahme
    2. Dein Gesundheitszustand ( eventuell Risikozuschläge bei Vorerkrankungen)
    3. Wieviel Prozent werden versichert ( Voll 100% / Beamte 50,30,20% je nach Familiensituation

    4. Welche Tarife werden abgeschlossen ( Bsp. mit oder ohne Wahlleistungen , Ein- oder Zweibettzimmer , etc. )


    Dies alles zusammen ergibt die Höhe Deines KV - Beitrages.
    Natürlich gibt es unter den PKV's Preis - und Leistungsunterschiede!!

    Da Du Lehrer bist, wirst Du wissen , wo Du gut aufgehoben bist!

    mfg
    mike

  3. Avatar von Hussein
    Hussein

    Standard AW: Art der Einkünfte zur Ermittlung des KV-Beitrages

    Hilbert, für das Finanzamt ist das ja schließlich auch Einkommen, also zählt es für die Krankenversicherung genauso. Oder gilt das nur für die gesetzliche Krankenversicherung?

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Daumen runter AW: Art der Einkünfte zur Ermittlung des KV-Beitrages

    Zitat Zitat von Hussein
    Hilbert, für das Finanzamt ist das ja schließlich auch Einkommen, also zählt es für die Krankenversicherung genauso. Oder gilt das nur für die gesetzliche Krankenversicherung?

    Weder für die Eine noch für die Andere!

    Schlichtweg Unsinn!!

    Hussein!

    mike

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