Mein Mann ist als Lehrer Beamter und in der PKV versichert, wir haben drei Kinder und ich bin als Hausfrau nun noch bis Mai 2010 in Elternzeit, beitragsfrei in der GKV. Nun möchte ich wieder Arbeiten, falls ich eine Arbeit bekommen sollte, was ist dann für mich günstiger? Soll ich in die PKV oder freiwillig ini die GKV, und inwieweit ist das abhängig von meinem Verdienst. Viel mehr als Minijob (400€) kann ich mir mit den Kindern nicht vorstellen!
Vielen Dank
Mein Mann ist als Lehrer Beamter und in der PKV versichert, wir haben drei Kinder und ich bin als Hausfrau nun noch bis Mai 2010 in Elternzeit, beitragsfrei in der GKV. Nun möchte ich wieder Arbeiten, falls ich eine Arbeit bekommen sollte, was ist dann für mich günstiger? Soll ich in die PKV oder freiwillig ini die GKV, und inwieweit ist das abhängig von meinem Verdienst. Viel mehr als Minijob (400€) kann ich mir mit den Kindern nicht vorstellen!
Vielen Dank
Brombeere
Natürlich in die PKV! Da du nur 30% absichern musst (Rest Beihilfe), bist du billiger und hast die wesentlich besseren Leistungen!
Mein Mann ist als Lehrer Beamter und in der PKV versichert, wir haben drei Kinder und ich bin als Hausfrau nun noch bis Mai 2010 in Elternzeit, beitragsfrei in der GKV. Nun möchte ich wieder Arbeiten, falls ich eine Arbeit bekommen sollte, was ist dann für mich günstiger? Soll ich in die PKV oder freiwillig ini die GKV, und inwieweit ist das abhängig von meinem Verdienst. Viel mehr als Minijob (400€) kann ich mir mit den Kindern nicht vorstellen!
Vielen Dank
Brombeere
Hallo Brombeere,
natürlich sollten Sie und Ihre Kinder eine beihilfekonforme Restkostenversicherung bei der PKV abschließen, insofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie haben ungleich bessere Leistungen, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Vorallem bei der dentalen Grundversorgung und Zahnersatz haben Sie große Vorteile. Sollten Sie selbst, nach Ende Ihrer Elternzeit,
eine Beschäftigung mit sozilversicherungspflichtigen Einkommen aufnehmen, sind Sie nach SGB in der GKV pflichtversichert.
Wenn Ihr Einkommen jedoch unter 18.000 Euro jährlich liegt und nicht sozialversicherungspflichtig ist, ( z.Bsp. 400 € Job, oder Mieteinahmen , etc.) sind Sie nach jeweiligen Landesrecht beihilfeberechtigt. ( z. Bsp. Landesbeihilfe Schlesw.-Holstein )
Ihre Kinder sind unabhängig von Ihnen über Ihren Vater beihilfeberechtigt!
Ihre zu versichernden Restkosten betragen 30%, die Ihrer Kinder jeweils zu 20%.
Es empfiehlt sich bei Abschluss der privaten Krankenversicherung entsprechende
" Beihilfeergänzungstarife" einzuschließen. Diese leisten zusätzlich für Lücken und zunehmenden Kürzungen der Beihilfe.
Ähnlich wie bei den GKV's wird auch bei der Beihilfe immer weniger an Kosten übernommen ( z.Bsp. Zahn, Brillen, Heilmittel, Wahlleistungen im Krankenhaus usw.)