Erbe als Bestandteil des Einkommens für das Finanzamt
Bin ein bisschen unsicher und wende mich daher an euch. Meine beiden Kinder und ich haben von meiner Patentante jeweils 10.000 Euro geerbt. Ich bin berufstätig und habe Steuerklasse 5. Meine Kinder sind Schüler und haben noch kein Einkommen.
Wird das Geld jetzt zur Versteuerung zu meinem Einkommen hinzugerechnet oder muss ich das separat versteuern? Was passiert im Hinblick auf das Finanzamt mit dem Geld der Kinder?
AW: Erbe als Bestandteil des Einkommens für das Finanzamt
Zitat von Tinkerbell
Bin ein bisschen unsicher und wende mich daher an euch. Meine beiden Kinder und ich haben von meiner Patentante jeweils 10.000 Euro geerbt. Ich bin berufstätig und habe Steuerklasse 5. Meine Kinder sind Schüler und haben noch kein Einkommen.
Wird das Geld jetzt zur Versteuerung zu meinem Einkommen hinzugerechnet oder muss ich das separat versteuern? Was passiert im Hinblick auf das Finanzamt mit dem Geld der Kinder?
Tinkerbell
Ich glaube, dass ihr bei einem Betrag bis 10.000 Euro gar keine Steuern zahlen müsst?
AW: Erbe als Bestandteil des Einkommens für das Finanzamt
Hallo,
Mikesch, wir sind nicht hier um zu glauben, sondern um zu Antworten!
Neffen und Nichten gehören zur Steuerklasse II der Erbschaftssteuer.
Hier gilt ein Freibetrag von 10.300€ der nicht versteuert werden muss.
Ihre Kinder, bzw. auch Sie soweit Ihre Patentante keine leibliche Tante war, gehören zur Steuerklasse III, hier ist der Freibetrag bei 5.200€ angesetzt. Für den über diese Freibeträge hinausgehenden Teil des Geldes werden bei Klasse II 12% und bei Klasse III 17% Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer fällig. Die Lohn- bzw. Einkommenssteuer betrifft dies nicht. Also ist auch die Steuerklasse IV für Sie irrelevant.
Gruß, Chris
Ich glaube übrigens ich werde jetz mal was zu Abend essen.