Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?
Jetzt muss ich hier aber mal nachfragen, bin nämlich nicht sicher, ob ich das
alles so richtig verstehe. Habe vor ein paar Tagen Post von meiner Bausparkasse
bekommen, die mich darauf aufmerksam macht, dass ich für meinen Bausparvertrag
besser einen Freistellungsauftrag erteile, weil sonst die Abgeltungssteuer fällig wird.
Wie oft zahle ich eigentlich auf ein und dasselbe Geld Steuern??? Das kann doch
wohl nicht wahr sein. Zunächst die Lohnsteuer, dann Abgeltungssteuer und später
dann evtl.noch mal Grundsteuer?
AW: Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?
Hallo,
zuerst mal an Ghostwriter: Entweder haben Sie die Frage nicht richtig gelesen, oder Sie haben einfach keine Ahnung. Eins ist auf jeden Fall klar. So ein Eintrag ist falsch, sinnlos usw.!!!
Nun zur Frage von BruKi. Sie haben entweder die Aussage der BSP-Kasse falsch verstanden oder falsch interprtiert. Kein Problem, denn zur Klärung von Fragen ist dieses Forum da. Richtig ist, dass Sie auf das von Ihnen verdiente Geld, dass Sie in den BSV einzahlen bereits Lohnsteuer bezahlt haben. Die Abgeltungssteuer bezieht sich aber nicht auf dieses Geld, das bleibt Ihnen, sondern "lediglich" auf die Zinsen die Sie erhalten. DAher ist es sinnvoll einen Freistellungsauftrag zu stellen. Ledige können pro Jahr bis 801€, verheiratete gemeinsam bis zu 1602€ Zinsen verdienen ohne dass die Abgeltungssteuer greift. Dazu muss eben der Freistellungsauftrag gestellt werden. Die Grundsteuer wird erst dann anfallen wenn Sie Besitzer einer Immobilie sind. Aber das ist eine andere Geschichte, und dazu mehr an einem anderen Abend.