Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder. Nachdem wir jahrelang auf Miete gewohnt haben – unsere finanzielle Lage hat es nicht zugelassen -, planen wir jetzt eine eigene Wohnung zu kaufen. Könnten wir den bei der Bank eine Familien-Bauprämie beantragen? Hätten denn die Kinder auch Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie?
Sie können jedes Jahr vom Staat 45,06 EUR Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 EUR liegt. Für Eheleute gibt es sogar den doppelten Betrag von 90,11 EUR bei einer Einkommensgrenze bis zu 51.200 EUR.
Alles was Sie dafür tun müssen...:
1) Bausparkonto eröffnen
2) monatlich 42,67 EUR einzahlen oder jährlich bis zu 512 EUR (für Eheleute gilt der doppelte Betrag 85,34 bzw. 1.024 EUR p.a.)
Kinder können ab dem 16. Lebensjahr eigene Wohnungsbauprämie beantragen.
Ich gehe mal in Deinem geschilderten Fall davon aus, das Ihr ein berufstätiges Ehepaar seid. Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie hat wie Hr. Thiemann schon erklärt, jeder, der 16 Jahre alt ist und dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro bei Singles und 51.200 bei Ehepaaren ist.
Ich meine natürlich das Nettoeinkommen! Das Bruttoeinkommen kann dabei selbstverständlich auch wesentlich höher liegen. So könntet Ihr als berufstätiges Ehepaar mit 2 Kindern bis zu 68.730 Euro brutto pro Jahr verdienen, um noch Wohnungsbauprämie zu erhalten.
wer den Unterschied zwischen netto, brutto und zu versteuernd nicht kennt sollte sich hier nicht äußern. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzgl. der Freibeträge, abzgl Werbungskosten usw., ist also die Summe die das Finanzamt zur Ermittlung der Steuerlast ansetzt. Bei einem Jahresbrutto von 68.730€ ergibt sich nämlich unter Ansetzung der Freibeträge ein zu versteuerndes Einkommen von 62.416€.