Ich höre immer wieder im Zusammenhang mit
Bausparguthaben von Arbeitnehmersparzulagen.
Würde es denn für den Bausparbesitzer eine
zusätzliche Belastung bringen?
Wenn nicht, wer hat das Recht eine
Arbeitnehmersparzulage zu erhalten??
Ganz im Gegenteil, diesmal ist es eine vorteilhafte Situation für den Bausparbesitzer. Es ist eine staatliche Förderung auf das Bausparguthaben! Voraussetzung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist natürlich, dass die Person Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes darstellt.
Außerdem ist es ein Unterschied, ob jemand ledig oder verheiratet ist! Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen: Selbstverständlich kann das Bruttoeinkommen wesentlich höher liegen. So kann z.B. ein berufstätiges Ehepaar mit 2 Kindern bis zu 53.330 Euro pro Jahr verdienen, um noch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.