Vor kurzer Zeit habe ich einen Laptop gekauft. Der Händler hat für das Gerät eine längere Garantiezeit angeboten? Ist es überhaupt sinnvoll über die normale Garantiedauer hinaus eine verlängerte Versicherung abzuschließen?
Vor kurzer Zeit habe ich einen Laptop gekauft. Der Händler hat für das Gerät eine längere Garantiezeit angeboten? Ist es überhaupt sinnvoll über die normale Garantiedauer hinaus eine verlängerte Versicherung abzuschließen?
Du hast Dir eigentlich selbst schon die richtige Frage gestellt. Die meisten Geräte wie PC und Fernseher haben sowieso mindestens 2 Jahre Garantie, eine weitere Verlängerung ist oftmals nicht notwendig, da diese wiederum mit vielen Problemen und Kosten verbunden ist.
Die Abnutzung des Geräts ist in keiner Form versicherbar. Es kommt noch hinzu, dass eine Garantieverlängerung bei ‚Defektheit‘ nicht automatisch ein Neugerät beinhaltet, sondern meistens nur eine Reparatur des Geräts absichert.
Ein dritter Faktor wäre Diebstahlschutz, was mit Deiner Hausratsversicherung abgedeckt wäre.
Siehst Du noch für eine Garantieverlängerung Bedarf?
ich kann mich da putty nur anschießen ...
- ich denke nicht, dass du eine weitere Garantieverlängerung machen solltest. 2 Jahre sind schon ne gute Zeit und das Geld, welches diese Verlängerung in Anspruch nehmen wird - ist sicherlich in anderen Dingen besser investiert.
Ich kann natürlich nur für mich persönlich sprechen, aber ich habe meine Garantie für mein Notebook, speziell den Vort-Ort-Service, verlängern lassen.
Gerade bei Geräten über 2 Jahren ist mit Störungen zu rechnen und bei dieser Art von Garantie stehe ich jedenfalls nicht allein da sondern ein Fachmann kommt zu mir und schaut sich die Sache an.
Moment: Die Geräte haben zwei Jahre Gewährleistung! Das ist etwas anderes als Garantie! Daher kann es schon sinnvoll sein, die Garantie (!) auf zwei oder drei Jahre auszuweiten, vor allem wenn das Gerät länger genutzt werden soll. Ich habe für meine beiden Notebooks auch Garantieerweiterungen erworben (von einem auf drei Jahre). Immerhin will ich die Investition auch länger nutzen. Und wenn das Gerät nach eineinhalb Jahren kaputt geht, dann habe ich keinen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller, und meinem Händler bin ich nach eineinhalb Jahren auch in der Beweispflicht.