Anlaufstelle gesucht für irrtümlich verursachte Überweisung!

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  1. Avatar von Bert72
    Bert72

    Standard Anlaufstelle gesucht für irrtümlich verursachte Überweisung!

    Meine Frau macht alles über Internet, auch unsere ganzen Bankengeschäfte und Begleichung der Rechnungen wickelt sie Online ab. Es läuft alles sehr unkompliziert und es ist eben sehr zeitsparend. Sie hat vor kurzem in Eile eine falsche Überweisung gemacht, was nun?

    Vielen Dank. LG.

  2. Avatar von Ferdi
    Ferdi

    Standard AW: Anlaufstelle gesucht für irrtümlich verursachte Überweisung!

    Hallo Bert,

    da ich selber öfters Überweisungen über das Internet tätige, hatte mich schon mal mit dieser Angelegenheiten befaßt. Leider gibt es keine zuständige Stelle die diesem irrtümlich verursachten Fehler nachgeht. Ein Tippfehler und schon ist das Geld weg.

    Auf jeden Fall sollten Sie sich das Verfahren ein zweites Mal anschauen bzw. kontrollieren.
    Natürlich ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die Person, die den Betrag fälschlich erhalten hat, es wieder zurück erstattet.

    Ist aber ganz dem Gewissen des jenigen überlassen!

    Gruß
    Ferdi

  3. Avatar von Plutos
    Plutos ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Anlaufstelle gesucht für irrtümlich verursachte Überweisung!

    Hallo Bert,

    es wäre zu erst zu klären, was Sie unter "falscher Überweisung" verstehen.

    Handelt es sich um einen Zahlendreher der Kontonummer und das Geld wurde - da nun nicht mehr Empfänger und Kontonummer abgeglichen werden - auf das Konto einer Ihnen unbekannten Person überwiesen, so ist das Geld nicht weg. Es ist nun nur bei jemand anderem.

    Diesem Umstand stehen Sie allerdings nicht machtlos gegenüber.

    Sie sollten Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen und diese darum bitten, den fälschlichen Empfänger des Geldes in Erfahrung zu bringen. Ist der Empfänger Kunde bei der gleichen Bank wie Sie, gestaltet sich dies relativ einfach. Ist der Überweisungsempfänger Kunde eines anderen Kreditinstitutes, muss sich ihre Bank erst mit diesem in Verbindung setzen. Ist der Empfänger der Überweisung ermittelt, können Sie gegen ihn Rückforderungsansprüche geltend machen. Diese müssen nicht zwangsläufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen o. ä. führen. Vielmehr ist es keine Seltenheit, dass der Empfänger den Betrag auf einfache Anfrage zurück überweist. Problematisch kann es werden, wenn der Empfänger das Geld bereits abgehoben und ausgegeben hat und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt den Betrag zurück zu erstatten.

    Viel Erfolg!
    Plutos

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