Job-Kündigung nach längerer Elternzeit – Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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1Antworten
  1. Avatar von Rafet
    Rafet

    Standard Job-Kündigung nach längerer Elternzeit – Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Meine Freundin hat nach der ihr gesetzlich zustehenden Elternzeit Ende des letzten Jahres
    ihren Job gekündigt. Sie hatte gesundheitliche Gründe für die Kündigung angegeben.

    Ab wann kann sie sich beim Arbeitsamt wieder als arbeitslos melden und Anspruch auf
    Arbeitslosengeld geltend machen?

    Danke & Gruß
    Rafet

  2. Avatar von Nadine
    Nadine

    Standard AW: Job-Kündigung nach längerer Elternzeit – Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Hallo Rafet,

    natürlich hat sie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld unter der Voraussetzung, dass sie während des Mutterschutzes bzw. Elternzeit versicherungspflichtig war. Sie sollte nur noch einmal prüfen, wie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Eigenkündigung sind. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es gesetzliche Sperrzeiten für solche Situationen. Besser noch sie sucht einen Arbeitsrechtler auf!

    Liebe Grüße
    Nadine

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