Muss mal eine vielleicht dumme Frage stellen. Vor zwei Jahren habe ich das Auto meines Sohnes auf mich angemeldet und bin auch Versicherungsnehmer. Die jährliche Kilometerleistung habe ich mit 3000 km angegeben. Inzwischen sind das aber locker 7000 km.
Spielt das bei einem Unfall eine Rolle für den Versicherungsschutz? Bin jetzt etwas unsicher, ob das Auto mit abweichenden Angaben überhaupt richtig versichert ist. Sollten wir diese Angabe ändern? Danke für die Hilfe.
AW: Abweichung der Angaben in der KFZ-Versicherung
Hallo,
logisch hat das eine Auswirkung auf die Prämie. Das Risiko steigt doch auch mit höherer Fahrleistung. Um Probleme im Schadensfall zu umgehen rate ich Ihnen dringend die richtige Fahrleistung anzugeben.
AW: Abweichung der Angaben in der KFZ-Versicherung
Hallo PI112,
ich habe Dich nicht ganz verstanden; ausser das man
unbedingt die richtige Laufleistung angeben sollte.
Vielleicht kannst Du an einem einfachen Beispiel erklären,
was passiert, wenn ein Unfall passiert und die Kilometerleistung
war deutlich über dem angegebenen Wert.
Darüber hinaus möchte ich noch wissen, ob die Versicherung
die gefahrenen km pro Jahr und/oder auch den Tachostand
nach einem Unfallschaden heranzieht?
Sollte man auch rückwirkend die Kilometerleistung "korrigieren"?
D.h. den richtigen Km-Wert (nach 1 Jahr) der Versicherung durchgeben?
Hängt der Jahresbeitrag auch von der Kilometerleistung pro Jahr ab?
Viele Fragen auf einmal. Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten.
AW: Abweichung der Angaben in der KFZ-Versicherung
Hallo BrW54,
gerne gebe ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen. Nachdem der erste Beitrag eher allgemein gehalten war hatte ich auch allgemein geantwortet.
Bei falschen Angaben gegenüber der Versicherung (nicht nur KM sondern auch Fahrerkreis, Garage usw.) wird je nach Gesellschaft unterschiedlich verfahren.
Die genaue Vorgehensweise ergibt aich aus den jeweiligen Bedingungen.
Es kann z.B. sein dass die Gesellschaft sich das Recht vorbehält bei falschen Angaben einen Zusatzbeitrag in Höhe von 2 Jahresbeiträgen zu verlangen. Wir verlangen in solchen fällen lediglich die Differenz zum eigentlich zu zahlenden Jahresbeitrag. Dies ist eine grundsätzliche Vorgehensweise, meist kommenb solche "Ungereimtheiten" aber erst durch einen Unfall ans Tageslicht.
Nach Unfällen wird der Kilometerstand aus den o.g. Gründen so gut wie immer abgefragt, wenn nicht ist es eher ein Versäumnis des jew. Sachbearbeiters.
Je nach Arbeitsweise der Gesellschaft kommt Ende des Jahres ein Fragebogen zum Kilometerstand (bei Ihnen ja offensichtlich nicht) dies geschieht nicht aus Schikane, sondern um eben Überraschungen bei einem Schaden vorzubeugen. Wenn Sie die angegebene LAufleistung der Versicherung überschreiten würde ich diesen Umstand melden.
Der Beitrag hängt auch von der Laufleistung ab, wenn ein Fahrzeug mehr bewegt wird steigt ja auch die Schadenwahrscheinlichkeit.
Eine Frage von mir zum Schluss: Wie alt ist Ihr Sohn , und hat er am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen?
Wenn ja kann ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit etwas für Sie tun.
Bei Interesse melden Sie sich einfach bei mir.