Vielleicht hat jemand von Ihnen schon einmal ein ähnliches Problem gehabt:
Wir haben im Mai 2009 einen Vertrag für eine Anschlussfinanzierung unseres Hauses unterschrieben. Die Anschlussfinanzierung beginnt am 1.1.2010. Jetzt haben wir uns kurzfristig entschlossen das Haus zu verkaufen.
Jetzt meine Frage: Besteht die Möglichkeit von dem abgeschlossenen Vertrag zurück zu treten?
grundsätzlich haben Sie im Mai 2009 einen rechtsgültigen Darlehnsvertrag geschlossen, den Sie nicht so ohne Weiteres widerrufen können.
In sofern sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Bank Sie aus dem Vertrag nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung entlassen wird.
Sie sollten aber trotzdem mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen und eventuell auf eine Kulanzregelung hin argumentieren.
Wenn die eigentliche Hypothek von der Bank gekündigt wurde (Zahlungsrückstand) und ich aber vor einem Jahr schon eine Anschlussfinanzierung für 02/10 bei der gleichen Bank unterschrieben habe, ist das für beide Seiten bindend?
Kann ich überhaupt eine neue Finanzierung unterschreiben?
für die Anschlussfinanzierung wurde ja offensichtlich ein rechtsgültiger Darlehnsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen, an den sich grundsätzlich beide Seiten zu halten haben.
Die meisten Banken sichern sich bei diesen Darlehnsverträgen für ein Forwarddarlehen allerdings entsprechend ab und nehmen als Auflage in den Kreditvertrag, dass Sie bei anstehender Umschuldung eben keine Zahlungsrückstände oder negative Schufa-Einträge haben dürfen. Meist müssen sogar vor Auszahlung noch aktuelle Gehaltsnachweise eingereicht werden.
Es kann also sein, dass Ihre Bank sich aufgrund der Zahlungsrückstände nicht an die Anschlussfinanzierung gebunden fühlt. Aus meiner Sicht, hätte sie dann aber dieses Darlehen ebenfalls mit kündigen müssen.
Mein Tip: Prüfen Sie als Erstes den Darlehnsvertrag auf die o.g. Klauseln und sprechen Sie mit Ihrer Bank noch einmal.
Denn eine Umschuldungsfinanzierung dürfte ebenfalls schwer werden, weil sich jede neue Bank von Ihrer alten Bank bestätigen lassen wird, dass keine Zahlungsrückstände bestanden haben. Fehlt diese Bestätigung, wissen andere Banken ebenfalls bescheid und werden keinen Darlehnsvertrag zur Verfügung stellen.