Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

+ Antworten
10Antworten
  1. Avatar von Tandem02
    Tandem02

    Standard Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Im Zuge der schlechten Rentenaussichten informiere ich mich gerade über eine mögliche Altersvorsorge. Sowohl meine Frau als auch ich haben bisher nämlich nichts vorzuweisen. Nun habe ich herausgefunden, dass mein Arbeitgeber eine so genannte Direktversicherung anbietet. Bisher habe ich immer nur von der Pensionskasse gehört.

    Was genau ist der Unterschied und lohnt sich die Direktversicherung für jedermann? Bedanke mich für Antworten und wünsche einen schönen Tag,

    Tandem02

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.03.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    446
    Danke
    31

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Hallo Tandem,

    die aktuelle Regelung bei Neuabschluss macht im Prinzip keinen Unterschied mehr zwischen Pensionskasse und Direktversicherung. Beide Durchführungswege sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
    Unterschiede liegen in der Gesellschaftsform, die Direktversicherung gehört direkt zum Versicherungsunternehmen, die Pensionskasse ist ein eigenständiges Unternehmen.
    Prinzipiell lohnt sich die FID schon für jeden. Eine kompetente persönliche Beratung kann das Forum aber ohne genaue Kenntnisse über Dich und Deine Lebenssituation nicht ersetzen.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2009
    Beiträge
    101
    Danke
    7

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Zitat Zitat von Tandem02
    Im Zuge der schlechten Rentenaussichten informiere ich mich gerade über eine mögliche Altersvorsorge. Sowohl meine Frau als auch ich haben bisher nämlich nichts vorzuweisen. Nun habe ich herausgefunden, dass mein Arbeitgeber eine so genannte Direktversicherung anbietet. Bisher habe ich immer nur von der Pensionskasse gehört.

    Was genau ist der Unterschied und lohnt sich die Direktversicherung für jedermann? Bedanke mich für Antworten und wünsche einen schönen Tag,

    Tandem02
    Hallo, P112 hat es schon sehr gut erklärt. Ich erlaube mir noch einige zusätzliche Anmerkungen zu machen:
    PK und DV sind 2 der 5 Durchführungswege der bAV.
    Im Wahlfalle würde ich dir immer zur DV raten, da sie kleine Vorteile hat: I.d.R. hat sie eine höhere Gesamtverzinsung als die PK (achte darauf), sie ist unter dem Dach der größeren Muttergesellschaft (wie P112 schon sagte, die PK ist eine selbst. Einrichtung) und wenn der Vertrag nach Ausscheiden beim AG auf den AN übertragen wird und dieser den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführt, kann er das Bezugsrecht für den aus freien Beiträgen finanzierten Teil frei verfügen. Darüberhinaus besteht bei vielen Gesellschaften in der DV eine Nachversicherungsgarantie, bei der PK nicht.

    Gruß

    P.S: Für einen "normalen" AN lohnt sich die DV immer, da du als Rentner "normalerweise" nicht so hoch versteuerst. Gleichzeitig hast du einen Spareffekt, der lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Oder anders ausgedrückt, für diesen "Umwandlungsbeitrag" zahlst du keinerlei Lohnsteuer (Grenzsteuer) und auch keine Soz.Vers.beiträge (aus 216 Eur weden dann für deinen Geldbeutel nur in etwa 100 EUR)!

  4. Avatar von Nejat
    Nejat

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    bei der Direktversicherung handelt es sich
    um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber
    für seine Mitarbeiter abschließt.

    Ich denke, das lohnt sich

  5. Avatar von Asche
    Asche

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Weder die PK noch die DV lohnen sich richtig, es sei denn man ist privat krankenversichert. Auf beiden Modellen hat der Staat die breite Hand. Er kann jederzeit vor der Auszahlung die bestehenden Gesetze/Verträge rückwirkend ändern. Das wurde bereits 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (Siehe Wikipedia) rückwirkend auf alle, auch uralte Verträge getan. Seit dieser Änderung muß bei der Kapitalauszahlung (zZ.14,9%) Krankenversicherung- und (zZ. 1,9%) Sozialversicherungsbeitrag abgeführt werden.
    Da kein Arbeitgeber mehr da ist, der seinen Anteil dazugibt, sind die vollen 14,9% aus der Versicherungssumme fällig.

    Beispielrechnung:
    Eine Direkt Versicherungssumme von 100 000€ soll als Kapital zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.
    100 000Euro geteilt durch 120 Monate = 833,33Euro
    14,9% von 833,33 Euro = 124,16 Euro Beitrag KV
    1,9% von 833,33 Euro = 15,83 Euro Beitrag PV
    124,16 Euro plus 15,83 Euro = rund 139 Euro
    Es muss 120 Monate lang, jeweils ca. 139 Euro an die Krankenkasse abgeführt werden.
    Total: rund 16798 Euro.
    Es bleiben nur noch rund 83201 Euro übrig.

    Wer privat versichert ist, bekommt die vollen 100 000Euro ausbezahlt.

    Das gilt für alle Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden.
    Bei Verträgen aus nach 2005 muss die Auszahlung zusätzlich zusammmen mit der normalen Rente versteuert werden. Nach dem Verlust von Abschlussgebühren, Pflege, Kranken- versicherungsbeiträgen und eventuell fälliger Steuer in einer heute noch unbekannter Höhe liegt der Gewinn aus einer DV sicherlich nahe oder kleiner NULL!

    Beim Vertragabschluss vor rund 20 Jahren wurde versichert, daß die Versicherungssumme zu 100% ohne Abzug ausgezahlt wird. Die rückwirkende Änderung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz zeigt aber, daß keinerlei Aussage zu einer DV etwas wert ist, wenn der Staat die PK/DV Verträge/Gesetze jederzeit noch ändern kann.
    Der Versicherungsnehmer kann nichts tun: Kein Zugriff auf das Geld bis zur Rente. Keine Kündigung möglich. Er ist ausgeliefert! Die PV/DV Versicherung kann man nur beitragsfrei stellen.
    Wer vor der Fälligkeit noch richtig krank wird, kann die DV-Kapitalreste im schlimmsten Fall nur noch vererben.

    Meine eigene Meinung: "Direkt" fängt wie "Dreck" mit "D" an.
    Jeder muss selbst wissen was er will.

    Ich denke aber, daß mehrere breit getreute Fond-Sparverträge die man sich noch vor dem Rentenbeginn auszahlen lässt, eine bessere Vorsorge sind. Oder das übrige Geld wie Oma unter die Matratze legen, dort verrotten höchstens die drei untersten Scheine. Das Geld ist jederzeit verfügbar. Den Inflationsverlust hat man überall.

  6. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Ausrufezeichen AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Hallo Asche,

    soweit , so gut!

    Leider hast Du die wesentlichen Aspekte außer Acht gelassen.

    1. Solltest Du wissen, dass im Gegenteil zu Deiner Fondsvariante, die im vollem Umfang der Steuer unterliegen, Renten nachgelagert steurlich anders betrachtet werden.

    2. Wenn Du schon eine Rechnung aufmachst und darin darstellst, wie die spätere Besteurung und Sozialversicherungsplicht sich auswirkt, darfst Du dabei doch nicht vergessen, wie hoch die Steuersparnis und Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge während der Aufschubzeit bemessen sind. Kannst Du ja auch gar nicht, da keine konkreten Angaben zum Einkommen vorliegen.

    Das man über den Sinn einer Direktversicherung trefflich streiten kann, will ich nicht bestreiten. Hier muss man wirklich von Fall zu Fall über die Wirtschaftlichkeit einer solchen Police nachdenken.


    mfg
    mike

  7. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Hallo

    Wenn Ihr anfangt zu rechnen, mache ich ein bischen mit. Ich unterstelle ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 21500€, Steuerklassse I oder IV und eine Laufzeit von 25 Jahren. Hierbei zahlt er 36000 € selber ein. Auszahlung 100.000 €.

    100 000Euro geteilt durch 120 Monate = 833,33Euro
    14,9% von 833,33 Euro = 124,16 Euro Beitrag KV
    1,9% von 833,33 Euro = 15,83 Euro Beitrag PV
    124,16 Euro plus 15,83 Euro = rund 139 Euro
    Es muss 120 Monate lang, jeweils ca. 139 Euro an die Krankenkasse abgeführt werden.
    Total: rund 16798 Euro.
    Es bleiben nur noch rund 83201 Euro übrig.

    83201 - 36000 = 47201 Euro Gewinn

  8. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Reden AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Hallo Gerd,

    man kann natürlich ein fiktives Einkommen zu Grunde legen.

    Deine Rechnung belegt und unterstützt letztendlich was ich geschrieben habe und welchen Käse Phönix aus der Asche da von sich gegeben hat!

    mfg
    mike

  9. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Wollte es nur in Zahlen fassen.

  10. Avatar von fozzibär
    fozzibär

    Lächeln AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Hallo Gerd,

    und wo bleibt bei Deiner Berechnung die Steuer bei der Auszahlung? Steuerklasse I zahlt bei 100.000 Euro (zusätzlich zur ges. Rente) mal locker 35%. Die müssen noch runter. Also: 47000-35000=12000.hhhhm.........Leider gibt es bei der DV (und PK) keine 5telungsregel.
    Ein mögliches Fazit: lieber lange Leben und Rente kassieren.
    vg, fozzi

  11. Avatar von er36stuttgart
    er36stuttgart ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    22.09.2014
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Es gibt Fälle, in denen die Sofortauszahlung günstiger sein kann, als die mtl. Rente!
    Hier ein Spezialfall, den es inzwischen ja immer häufiger gibt (53 % aller Ehen werden geschieden)

    Sollte der Arbeitnehmer keine versorgungsberechtigte Person haben (also z.B. nicht vh., nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und auch keine Kinder unter 18/25 Jahren (Kindergeldanspruch ist hier entscheidend)), dann wird im Todesfall nur ein Sterbegeld von 8.000 Euro an die NICHT versorgungsberechtigten Personen gezahlt.

    Wenn der Arbeitnehmer kurz vor der Altersrente sehr krank sein bzw. die Lebenserwartung voraussichtlich kurz sein, dann macht es Sinn die Einmalauszahlung zu wählen und dann ggf. die Sofortauszahlung in eine private Rentenversicherung einzuzahlen (mit Restauszahlung an die Erben oder wenn die Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten werden, dann Rententarif mit Rentenzahlung an die Erben).
    Hier können dann die unverbrauchten Renten auch vererbt werden. Die Restverrentung an die Erben macht bei Überschreitung der Freibeträge deshalb sinn, weil dann nicht das Restvermögen bei der Erbschaftsteuer angesetzt wird, sondern die Rente mit einem Vervielfältigungsfaktor gem. § 14 Abs. 2 BewG).
    Damit erhalten dann "nicht versorgungsberechtigte Personen" eine Zahlung im Todesfall und noch dazu mit einer geringeren Erbschaftsteuer. Weiteres Infos gibt es auch im Notfallordner
    ( www . notfallordner-vorsorgeordner. de

Ähnliche Themen

  1. Wo ist der Unterschied zwischen Ratenkredit und Privatdarlehen?

    Von DiamantenJoe im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.08.2011, 13:53
  2. Steuerlicher Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus

    Von Himbi318 im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.08.2010, 23:37
  3. Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

    Von Malika2405 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 25.11.2009, 13:09
  4. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 01.09.2009, 16:04
  5. Unterschied zwischen Hartz IV und ALG II

    Von Hassan im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.07.2009, 21:05

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.