Verfügung mit gestohlener EC-Karte trotz Kartensperrung

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  1. Avatar von AnRö
    AnRö

    Standard Verfügung mit gestohlener EC-Karte trotz Kartensperrung

    Hallo,

    Ich habe ein großes Problem und brauche dringend Rat aus dem Forum. Vor zwei Wochen wurde meine EC-Karte gestohlen, die ich daraufhin sofort bei meiner Bank als gestohlen gemeldet habe. Trotzdem wurde mit ihr noch einige Male verfügt.

    Meine Bank will nun nicht für den entstandenen Schaden aufkommen und wies mich darauf hin, dass im EC-Cash-Verfahren noch weiter verfügt werden kann, da hier nur eine Unterschrift zu leisten ist.

    Ich verstehe rein gar nichts und kann nicht einsehen, dass ich für den Schaden haften soll.

    Wem ist ähnliches passiert und wer kann mir helfen???

    Riesigen Dank,
    AnRö

  2. Avatar von Tricolor
    Tricolor

    Standard AW: Verfügung mit gestohlener EC-Karte trotz Kartensperrung

    Hallo Anrö..

    das kann ich auch nicht verstehen.

    Hast du denn die verlorene Karte wirklich sofort sperren lassen?

    Dann ist eigentlich in jedem Fall die Bank haftbar.

    Im Zweifelsfall würde ich einen Anwalt fragen.


    Tricolor

  3. Avatar von Doso
    Doso

    Standard AW: Verfügung mit gestohlener EC-Karte trotz Kartensperrung

    Zitat Zitat von AnRö
    Hallo,
    Meine Bank will nun nicht für den entstandenen Schaden aufkommen und wies mich darauf hin, dass im EC-Cash-Verfahren noch weiter verfügt werden kann, da hier nur eine Unterschrift zu leisten ist.
    Das ist korrekt, per ELV, also dem Lastschriftverfahren, mittels der EC-Karte kann auch weiterhin über dein Konto verfügt werden. Jetzt kommt aber das große ABER. Mittlerweile trägt das Riskio bei solchen Transaktionen der Händler/Firma. Du kannst solche Lastschriften, komentarlos innerhalb von 6. Wochen "zurückholen".

    Alle anderen Verfahren mit der EC Karte, also mit PIN Eingabe, dem online Lastschriftverfahren (online Prüfung) funktionieren (sollten) nicht mehr funktionieren sobald die Karte gesperrt ist. Tun sies doch hat deine Bank geschlampt.

    Mehr Infos hier: electronic cash ? Wikipedia

    Zusammenfassend: Mittels Unterschrift kann nach einer Kartensperrung nur beim einfachen Lastschriftverfahren über die Karte verfügt werden. Diese Lastschriften kannst du aber in einer 6. Wochen Frist kommentarlos und problemlos "zurückholen" lassen . Alles andere funktioniert nicht mehr nach einer Kartensperre - wenn doch hat die Bank geschlampt.

    Lass dich nicht unterkriegen und dir keine Märchen von deiner Bank erzählen. Warum die Bank nicht direkt auf die Möglichkeit des "zurückholens" bei ELV-Transaktionen hingewiesen hat finde ich merkwürdig.

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