Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.
Kann meine Freundin den Schaden ihrer Versicherung melden, die uns den Schaden dann erstattet?
Es kann gut sein, dass die Versicherung deiner Freundin den Schaden nicht übernimmt, da es sich um verletzte Aufsichtspflicht handelt. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.
Es kann gut sein, dass die Versicherung deiner Freundin den Schaden nicht übernimmt, da es sich um verletzte Aufsichtspflicht handelt. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.
Viel Erfolg
Perle
Das ist genau der Denkfehler, den mir Kunden seit 14 Jahren immer wieder entgegenwerfen.
Das Kind ist ja über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Ich gehe mal davon aus, dass der/die Lümmel noch kleiner und damit eh nicht schuldfähig sind.
Und damit fällt die Haftung auf die Eltern. Aber nur WENN diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann man ihnen den Schaden anhängen und ggfls. über die Privathaftplicht abwickeln lassen.
Wenn man den Eltern diese Versäumnisse nicht anlasten kann, geht der Geschädigte villeicht komplett leer aus - und das gesetzlich geregelt.
Allerdings haben viele Versicherer diesen Fall über das Bedingungswerk in einem kleinen Rahmen mitversichert. Einfach mal nachfragen.
Also nochmal: Wenn die Eltern das Kleinkind allein am DVD-Spieler lassen und dann was kaputtgeht, haften die Eltern, weil sie nicht auf den kleinen Racker aufgepast haben = Versicherung zahlt!
Also nochmal: Wenn die Eltern das Kleinkind allein am DVD-Spieler lassen und dann was kaputtgeht, haften die Eltern, weil sie nicht auf den kleinen Racker aufgepast haben = Versicherung zahlt!
Normalerweise sind Kinder unter sieben Jahren deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr. Für Schäden kommt demnach die Privathaftpflicht nicht auf. Es gibt aber auch Ausnahmen:
„Kinderschadenklausel“, d. h. Leistung bei Schäden durch mitversicherte, nicht deliktfähige Kinder ohne Prüfung einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bis 5.000 Euro (Quelle: Debeka Versichern - Bausparen: Privathaftpflichtversicherung)
Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.
Kann meine Freundin den Schaden ihrer Versicherung melden, die uns den Schaden dann erstattet?
Ich bitte um Rat
Gruß, Malle
Und wenn es das eigene Kind war,und nicht das Kind der Freundin ?
Wieso wird hier davon ausgegangen,das es das fremde Kind war ?
Und wenn es das eigene Kind war,und nicht das Kind der Freundin ?
Wieso wird hier davon ausgegangen,das es das fremde Kind war ?
Weil die private Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche für im Haushalt lebende Personen ausschließt. Siehe dazu die Allgemeine Bedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB)
"7 Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
...Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder,
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie
Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)."
Weil die private Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche für im Haushalt lebende Personen ausschließt. Siehe dazu die Allgemeine Bedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB)
Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.
Kann meine Freundin den Schaden ihrer Versicherung melden, die uns den Schaden dann erstattet?
Ich bitte um Rat
Gruß, Malle
Hallo,
melden kann man erstmal Alles.
Nur wird die Versicherung nicht zahlen,da nicht festzustellen ist,welches der Kinder den Schaden verursacht hat.