Ich, weiblich, 47 Jahre, habe vor zwei Jahren einen Vertrag über Riester-Rente abgeschlossen, auf den ich monatlich ca. 25,- Euro einzahle. Das ist nicht viel, aber immerhin...
Mir ist nicht ganz klar, was mit dem Geld passiert, wenn ich sterbe, bevor der Vertrag zur Auszahlung kommt. Kann mein Mann dann den Gegenwert auf sich übertragen oder sich wenigstens meine Sparbeiträge auszahlen lassen?
Hallo Maria!
Dein Mann kann den Vertrag übernehmen. Wenn er selbst sozialversicherungspflichtig tätig ist, kann er ihn natürlich auch weiter besparen und gfls. die Förderung kassieren.
Muss er aber nicht. Er könnte den Vertrag auch nur ruhen lassen.
Die bis dahin geflossenen Förderungen blieben dann auf jeden Fall erhalten, wenn er sich den Vertrag erst im Rentenalter auszahlen ließe.
Bei vorzeitiger Kündigung würden die zugeflossenen Mittel wieder abgezogen.
Allerdings dürfte im Vertrag derzeit nicht wirklich viel Geld enthalten sein...
Was ist eigentlich, wenn ich selbst die Riesterrente kündige. Bekomme ich dann mein Geld zurück?
Als Beispiel: Ich habe 10 Jahre eingezahlt und Zulagen erhalten, bin aber zu dem Zeitpunkt dabei mich selbstständig zu machen, also nicht mehr förderberechtigt. Das ich den Vertrag beitragsfrei stellen kann, ist mir bekannt. Was aber wenn ich die eingzahlte Kohle will??
Was ist eigentlich, wenn ich selbst die Riesterrente kündige. Bekomme ich dann mein Geld zurück?
Als Beispiel: Ich habe 10 Jahre eingezahlt und Zulagen erhalten, bin aber zu dem Zeitpunkt dabei mich selbstständig zu machen, also nicht mehr förderberechtigt. Das ich den Vertrag beitragsfrei stellen kann, ist mir bekannt. Was aber wenn ich die eingzahlte Kohle will??
flash
Dann bekommst Du die eingezahlten Beiträge abzgl. der branchenüblichen Kosten ausgezahlt. Das kann im Einzelfall doch sehr viel weniger sein.
Für den Fall, dass Du die Förderung nicht in Form von Zulagen, sondern von Steuerermäßigungen bekommen hast, wird sich das dann auch rückwirkend auf deine
Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus bemerkbar machen.
[Eigenwerbung] Wenn Du darüber hinaus Interesse an Alternativen ohne diese Kostenbelastungen hast, bitte eine Nachricht schicken. [/Eigenwerbung] :-)
der Bezugsberechtigte im Todesfall – also dein Mann – kann sich das gesamte angesparte Kapital, ausgenommen der staatlichen Förderung, auszahlen lassen, soweit das in den Vertragsbedingungen festgelegt ist.