Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

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  1. Avatar von Abel2000
    Abel2000

    Standard Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

    Vor drei Tagen gab es bei uns derart starke Regenfälle, dass unser Keller ca. 4cm unter Wasser stand und die dort gelagerten Sachen teilweise unbrauchbar sind. Ich bin nun unsicher, ob ich diesen Schaden meiner Wohngebäude- oder meiner Hausratversicherung melden soll.

    Spielt es eine Rolle, ob es sich um Gebäudeteile oder um mobile Gegenstände handelt? Gibt es jemanden, der bereits einen ähnlichen Schaden hatte und mir sagen kann, an wen ich mich nun wenden muss, um eine Erstattung zu erhalten?

    Gruß


    Abel2000

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

    Hallo Abel,

    die Zuständigkeiten der Versicherungen sind relativ schnell erklärt. Stellen Sie sich Ihr Haus als Schachtel vor. Drehen Sie diese Schachtel auf den Kopf und schütteln Sie kräftig. Alles was rausfällt ist Hausrat, alles was drinbleibt Wohngebäude.
    Nun zum zweiten Punkt in Ihrer Frage. Nachdem Sie schreiben, dass die Überschwemmung durch Starkregen verursacht wurde ist nur die Elemantarversicherung leistungspflichtig. Die muss dann in dem jeweiligen Vertrag eingeschlossen sein (Gebäude und Hausrat). Wenden müssen Sie sich natürlich an den jeweiligen Versicherer.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Abel2000
    Abel2000

    Standard AW: Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

    Hallo Chris,

    das haben Sie sehr gut erklärt. Vielen Dank.

    Gehört zu dieser "Schachtel" auch der Carport, Terasse und Gartenhäuschen dazu?

    Ein Versicherungsvertreter wird heute noch kommen.

    Gruß

    Abel2000

  4. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

    Hallo Abel,

    diese Frage kann ich leider nicht abschließend beantworten ohne Ihren Vertrag zu kennen. Normalerweise sind die Garage und die Terasse mit enthalten. Gartenhäuser müssen häufig seperat erfasst werden. Aber das "Schachtelprinzip" ist selbstverständlich auch hier anwendbar.

    Gruß, Chris

  5. Avatar von Businessman
    Businessman

    Standard AW: Erstattung durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

    Unsere Nachbarn haben sich bei ihrem Wasserschaden im Keller an der Wohngebäudeversicherung schadlos gehalten. Die hat auch die beschädigten Gegenstände ersetzt.

    Gutes Gelingen, Gruß
    Businessman

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